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Abstimmung im Bundestag verschoben: Verhindert die Politik-Trödelei die allgemeine Impfpflicht?

Kommt sie oder kommt sie nicht? Galt die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland als nahezu gesichert, wachsen die Zweifel nun immer mehr. Die geplante Bundestagsabstimmung dazu rückt in weite Ferne.

Eine baldige Einführung der allgemeinen Impfpflicht in Deutschland rückt in weite Ferne. (Foto) Suche
Eine baldige Einführung der allgemeinen Impfpflicht in Deutschland rückt in weite Ferne. Bild: picture alliance/dpa | Carsten Koall

Das Thema Impfpflicht im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie erhitzt weiter die Gemüter. Während Mitte März die Pflicht, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, für medizinisches und Pflegepersonal in Kraft treten soll, steht die Zukunft der allgemeinen Impfpflicht für alle Deutschen noch in den Sternen. Darüber berichtet die "Bild".

Impfpflicht-Debatte im Bundestag verzögert sich

Geplant war, im Bundestag über die Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren sowie über eine Impfpflicht für alle ab 18 Jahren abzustimmen, doch die Grundlagen für die politische Debatte bröckeln weg. Die "Bild" will erfahren haben, dass bis zum Debattentermin im Bundestag zwar der Abstimmungsentwurf für die Ab-18-Impfpflicht vorläge, die Zusammenfassung der Eckpunkte für eine Ab-50-Impfpflicht, an der unter anderem der FDP-Politiker Andrew Ullmann mitarbeitete, könne jedoch nicht pünktlich abgeliefert werden. Die "Bild" schreibt, dass diese Umstände für wochenlange Verzögerungen sorgen dürften, von einem Aufschub der Debatte "bis weit in den März" ist die Rede. Seitens der SPD sei lediglich ein Abstimmungstermin "vor Ostern" angedacht - damit hätten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier bis Mitte April Zeit, sich beim Thema Impfpflicht zu einigen.

Abgeordnete legen Gesetzentwurf für Corona-Impfpflicht ab 18 vor

Die Vorschläge für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren nehmen konkrete Formen an. Sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP legten am 11. Februar einen Entwurf für ein "Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2" vor. Demnach sollen die Krankenkassen zunächst bis 15. Mai alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Ab 1. Oktober müssen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen - bei Behörden oder der Krankenkasse.

Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann und Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sollen ausgenommen sein. Das Gesetz soll bis 31. Dezember 2023 befristet sein. Die Bundesregierung soll die Wirksamkeit bis dahin alle drei Monate überprüfen und dem Bundestag darüber berichten. Der Vorschlag stammt von den SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, den Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP.

Der Entwurf sieht zugleich Sanktionsmöglichkeiten vor - unter anderem mit Bußgeldern. Bevor solche Maßnahmen ergriffen werden, sollen Betroffene aber auf die Möglichkeit einer Impfberatung und einer kostenlosen Impfung hingewiesen werden. Ihnen soll auch Gelegenheit gegeben werden, einen Nachweis in angemessener Frist vorzulegen. Die Anordnung von Haft zur Durchsetzung von Maßnahmen soll ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Platzt die Impfpflicht durch Trödelei? FDP begrüßt Abkehr von Zwangsimpfungen

Unterdessen brechen der "Bild" zufolge auch immer mehr Argumente für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht weg. Für Politiker wie Wolfgang Kubicki (FDP), der seinerseits einen Antrag gegen die Impfpflicht vorlegen will, eine erfreuliche Entwicklung. Der Bundestagsvizepräsident begrüße es, wenn nicht stur an einst gefassten Vorhaben festgehalten werde, sondern stufte eine mögliche Abkehr von der Impfpflicht-Einführung als "ein erfreuliches Zeichen dafür, dass es nicht ums Rechthaben geht, sondern um die sinnvollste und vernünftigste Lösung" ein.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab Mitte März: Hunderte Betroffene reichen Klage ein

Unterdessen sorgt das Thema "Impfpflicht für medizinisches und pflegendes Personal" weiterhin für Spannungen.Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben. Sie gilt für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Sie alle müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme. Fehlt der Nachweis, muss das Gesundheitsamt informiert werden, um den Fall zu untersuchen. Es kann dem Betroffenen dann verbieten, die Einrichtung zu betreten oder seine Tätigkeit weiter auszuüben.

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht ab

Gegen diese Bedingungen liefen bereits Hunderte Betroffene Sturm und reichten beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage ein. Am 11. Februar 2022 fiel die Entscheidung:Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht noch aus.

Eilverfahren gegen Pflege-Impfpflicht: Bundesverfassungsgericht gibt Entscheidung bekannt

Der für den Komplex zuständige Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth hat die Impfpflicht, die ab Mitte März gelten soll, noch nicht umfassend geprüft. Das passiert erst im Hauptverfahren, das aber auch mit hoher Priorität behandelt werden dürfte. Im Eilverfahren nehmen die Richterinnen und Richter zunächst eine Folgenabwägung vor. Sie prüfen, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: wenn sie erst einmal alles laufen lassen, obwohl die Verfassungsbeschwerde berechtigt wäre - oder wenn sie eine Vorschrift außer Kraft setzen, die sich später als verfassungsgemäß herausstellt. Es geht also um eine Regelung für die Zwischenzeit, bis die eigentliche Entscheidung getroffen ist.

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/news.de/dpa

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