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Corona-Hammer: Ungeimpfte sollen Krankenhaus-Behandlung selbst bezahlen

Es wäre ein echter Corona-Hammer! Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, will ungeimpfte Corona-Patienten an den Kosten ihrer stationären Behandlung im Krankenhaus beteiligen.

Müssen Corona-Patienten ihre Krankenhaus-Behandlung bald selbst bezahlen? (Foto) Suche
Müssen Corona-Patienten ihre Krankenhaus-Behandlung bald selbst bezahlen? Bild: picture alliance/dpa/AP | Alexandr Kulikov

Die AOK hält höhere Krankenkassenbeiträge für Menschen ohne Corona-Impfung für verfehlt. "Das lehnen wir komplett ab. Mit einer Malus-Regelung schießt man über das Ziel hinaus und gefährdet das Solidarprinzip", sagte die Vorstandschefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. "Wir dürfen es uns nicht von ein paar Impfgegnern zerstören lassen, dass wir solidarisch alle zu den gleichen Konditionen versichern."

Die frühere Gesundheitsministerin von Niedersachsen betonte, dass alle gesetzlich Versicherten ihren Beitrag unabhängig von Gesundheit, Einkommen und Risikoverhalten zahlten. "Wenn man höhere Beiträge für Ungeimpfte einführen würde, müsste man auch für Diabetiker, Raucher und Risikosportler einen anderen Tarif haben. Dann sind wir bei einer privaten Krankenversicherung", sagte Reimann. Bei der AOKsind über ihre elf regionalen Krankenkassen insgesamt rund 27 Millionen Menschen in Deutschland versichert.

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Corona-Schock: Ungeimpfte sollen Krankenhauskosten bezahlen

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte Ende Dezember im Kontext der Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht finanzielle Konsequenzen bei der Krankenversicherung angeregt. Als Grund nannte er das höhere Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs für Menschen ohne Corona-Schutzimpfung.

In dieserWoche sprach sich der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, dafür aus, ungeimpfte Corona-Patienten an den Kosten ihrer stationären Behandlung im Krankenhaus zu beteiligen. Das teilte das BSG am Mittwoch in Kassel auf Anfrage mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Die Höhe der Beteiligung solle sich immer nach den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen richten, sagte Schlegel einer Gerichtssprecherin zufolge beim Online-Jahrespressegespräch des höchsten deutschen Sozialgerichts. Sie solle angemessen sein, dem Versicherten "aber auch weh tun". Solidarität sei keine Einbahnstraße.

 

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/news.de/dpa

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