Der Coronavirus bestimmt auch weiterhin das Leben hierzulande. Welche Regeln in Ihrem Bundesland in ausgewählten Lebensbereichen gelten und welche Lockerungen geplant sind, lesen Sie als Übersicht hier.
Nach den Zerwürfnissen der vergangenen Wochen rangen Bund und Länder in Berlin in der vergangenen Woche um eine gemeinsame Linie für den weiteren Umgang mit dem Coronavirus. Eine zentrale Rolle spielen dabei Einigungen zur Öffnung von Schulen, dem weiteren Verbot von Großveranstaltungen und einer Fortführung von Maskenpflicht sowie Abstandsregelungen. Welche Corona-Regeln aktuell in Ihrem Bundesland gelten, lesen Sie hier.
Coronavirus: Abstands- und Hygiene-Regeln, Maskenpflicht, geöffnete Restaurants und Bars
Eine bundesweite Maskenpflicht gilt aktuell im Handel sowie im Nahverkehr. Unter Einhaltung von Abstands- und Hygiene-Regeln haben bundesweit Hotels, Restaurants und Bars (mit Ausnahme von Bayern) wieder geöffnet. In Rheinland-Pfalz und dem Saarland schließen Gaststätten zudem spätestens um 24.00 Uhr. Auch die Fitnessstudios dürfen in ganz Deutschland wieder öffnen.
Baden-Württemberg: Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- In der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen
- Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen – wenn alle Personen miteinander verwandt sind, entfällt die zahlenmäßige Beschränkung
Maskenpflicht:
- Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und im Handel
Demonstrationen:
- Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen
Dienstleistungen:
- Friseure sind geöffnet
- Fahrschulen, Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sind geöffnet
Schulen und Kitas:
- Seit dem 15. Juni erhalten alle Schüler zeitweise Unterricht an den Schulen
- Kitas sollen spätestens am 29. Juni wieder vollständig öffnen (aktuell dürfen maximal 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig betreut werden)
Spielplätze:
- sind geöffnet
Veranstaltungen:
- Großveranstaltungen bis Ende Oktober verboten
- Gottesdienste sind erlaubt – unter Beachten der Hygienevorschriften
- Wer für seine private Feier wie eine Hochzeit oder einen Geburtstag einen Raum anmietet, darf mit bis zu 99 Personen feiern. Dafür müssen aber die Hygienekonzepte eingehalten werden
- Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich. Die Teilnehmerzahl soll sich ab dem 1. August auf 500 Personen erhöhen
Gastronomie:
- Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen
- Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels dürfen öffnen, Wellnessbereiche geschlossen
- Individualsport ist im Freien wieder erlaubt
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen.
- Auch Sportvereine dürfen wieder in Hallen trainieren
- Verboten bleibt Mannschaftssport
- Tierparks, Zoos und botanische Gärten, Museen, Galerien und Ausstellungshäuser sind offen
- Spielhallen sind geöffnet
- Freizeitparks dürfen öffnen
- Theater, Opern, Kinos,Saunen und Wellnessbereiche dürfen öffnen
Bayern: Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Es können sich Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. Keine Beschränkung im eigenen Garten oder privaten Räumen
Maskenpflicht:
- Maskenpflicht im Nahverkehr und Handel
Demonstrationen:
- Die Genehmigungen für Demonstrationen werden je nach Fall erteilt
Dienstleistungen:
- Alle Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet
Schulen und Kitas:
- Für alle Schüler gibt es wieder regelmäßigen Unterricht in Schulen
- Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen
Spielplätze:
- sind offen
Veranstaltungen:
- Großveranstaltungen bis Ende Oktober verboten
- Gottesdienste sind erlaubt
- Seit dem 15. Juni sind Kulturveranstaltungen wie Konzerte mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt
- Massenveranstaltungen, Messen, Volksfeste, Kongresse bleiben verboten
- Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen stattfinden - mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien.
Gastronomie:
- Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen
- Bars aktuell geschlossen
Tourismus:
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, Wellnessbereiche sind geschlossen
Sport:
- Individualsport im Freien ist erlaubt
- Fitnessstudios, Freibäder und Tanzstudios und andere Indoor-Sportstätten sind offen
- Mannschaftssport erlaubt, auf 20 Personen limitiert. Für kontaktlose Sportarten dürfen wieder Wettkämpfe ausgetragen werden
Freizeit:
- Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten können wieder Besucher empfangen
- Freizeitparks sind geöffnet
- Theater und Kinos in Bayern dürfen öffnen
- Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder einschließlich der Wellness-Bereiche, bleiben bis zum 22. Juni geschlossen
- Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien
Berlin - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Angehörige zweier Haushalte sowie bis zu fünf Menschen dürfen sich treffen
Maskenpflicht:
- Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr, an den Flughäfen und im Einzelhandel
Demonstrationen:
- Für Demonstrationen gelten keine Begrenzungen der Teilnehmerzahl mehr
Dienstleistungen:
- Friseuren, Kosmetikstudios und Orte mit körpernahen Dienstleistungen wie Sonnenstudios sind geöffnet, Fahrschulen dürfen wieder unterrichten
Schulen und Kitas:
- Die Kitas haben seit dem 15. Juni mit der Rückkehr in den Regelbetrieb begonnen, ab dem 22. Juni soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden
- Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule. Nach Ende der Sommerferien am 7. August sollen die Schulen zum Normalbetrieb ohne Abstandsregeln zurückkehren
Spielplätze:
- sind geöffnet
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- Messen, Tagungen und gewerbliche Freizeitangebote im Innenbereich sind ab Ende Juni mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt – bis dahin gilt die Obergrenze von 150 Teilnehmern
- Veranstaltungen sind außerhalb mit 500 Menschen erlaubt, ab 30. Juni bis zu 1000 Menschen
- An Familienzusammenkünften, etwa Trauerfeiern, Taufen oder Hochzeiten dürfen wieder bis zu 50 Menschen teilnehmen
Gastronomie:
- Kneipen,Restaurants, Gaststätten und Bars können wieder öffnen, Gäste müssen an Tischen Platz nehmen
Tourismus:
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen
Sport:
- Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien und in gedeckten Sportanlagen wieder aufnehmen, zunächst in Gruppen bis zu zwölf Teilnehmern
- kontaktloses Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien ist erlaubt
- Frei- und Strandbäder dürfen öffnen
- Fitnessstudios dürfen öffnen
Freizeit:
- Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken, Zoos, Tiergärten und Botanische Gärten sind offen
- Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern sind möglich, ab 30. Juni mit bis zu 1000 Teilnehmern
- Opern und Theater bis mindestens 31. Juli geschlossen
- Kinos geöffnet ab dem 30. Juni
Brandenburg - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr, die Abstandsregelungen bleiben jedoch in Kraft
Maskenpflicht:
- Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr sowie in Geschäften
Demonstrationen:
- Demonstrationen im Freien ohne Obergrenzen erlaubt
Dienstleistungen:
- Alle Dienstleistungsgeschäfte dürfen wieder öffnen
Schulen und Kitas:
- Alle Kinder dürfen zurück in die Kitas
- Nach Ende der Sommerferien sollen die Schulen zum Normalbetrieb ohne Abstandsregeln zurückkehren
Spielplätze:
- sind offen
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben, Tagungen sind grundsätzlich verboten
- Private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 1000 Menschen möglich - auch für Konzerte und Gottesdienste
Gastronomie:
- Restaurants und Bars ohne Sperrstunde öffnen
- Gaststätten müssen Besucher mit Name und Mailadresse oder Telefonnummer dokumentieren
Tourismus:
- Ferienwohnungen, Hotels, Campingplätze sind geöffnet
- Wer aus einem Risikogebiet zurück nach Brandenburg reist, muss in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne
Sport:
- Das Training in Sportvereinen ohne Wettkämpfe ist wieder erlaubt
- Außensportanlagen können öffnen
- Schwimmbäder, Thermen und Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
Freizeit:
- Museen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks sind offen
- Freizeitparks haben geöffnet
- Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser sind offen
Bremen - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Mehrere Angehörige aus zwei Haushalten können sich im im öffentlichen Raum treffen
Maskenpflicht:
- Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und in Geschäften
Demonstrationen:
- Versammlungen müssen genehmigt werden. Behörden dürfen sie verbieten, beschränken oder mit Auflagen versehen, um den Infektionsschutz zu sichern
Dienstleistungen
- Geschäfte der körpernahen Dienstleistungen können öffnen
- Fahrschulen dürfen öffnen
Schulen und Kitas:
- In den Kitas läuft der eingeschränkte Regelbetrieb an. Die Grundschulen starten ab dem 22. Juni
- Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt
- Vorschulkinder können derzeit wieder in Kitas kommen
Spielplätze:
- sind offen
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich
- Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen
- In geschlossenen Räumen muss eine Teilnehmerliste geführt werden
- Messen sind verboten
Gastronomie:
- Restaurant- und Kneipenbesuche möglich. Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht Bars bleiben weiterhin geschlossen
Tourismus:
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet
Sport:
- Kontaktarmer Sport auf öffentlichen Sportflächen, in Parks und Vereinsanlagen wieder gestattet
- Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen
- Freibäder dürfen öffnen
Freizeit:
- Zoos, Museen, Gedenkstätten sind wieder geöffnet
- Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen
Hamburg - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten
Maskenpflicht:
- Maskenpflicht ist im Handel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben
Demonstrationen:
- Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden
Dienstleistungen:
- Friseure und körpernahen Dienstleistungen sind erlaubt
Schulen und Kitas:
- Alle Schüler sollen mindestens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen
- Seit dem 18. Juni an dürfen wieder alle Kinder die Kindertagesstätten besuchen.
- Im eingeschränkten Regelbetrieb ist eine Betreuung von 20 Stunden pro Woche möglichst an drei Wochentagen vorgesehen
Spielplätze:
- Erlaubt ist das Spielen zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- In Hamburg sind sämtliche öffentliche wie nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bis 30. Juni untersagt.
Gastronomie:
- Restaurants und Bars haben geöffnet
Tourismus:
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Sport:
- Alle kontaktfreien Sportarten im Freien sind erlaubt
- Außensportanlagen können öffnen
- Fitnessstudios und andere Indoor-Sportanlagen dürfen wieder öffnen
- Freibäder dürfen wieder öffnen, Hallenbäder bleiben geschlossen
Freizeit:
- Museen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten dürfen wieder besucht werden
- Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen
- Saunen und Wellnesszentren dürfen nicht öffnen
Hessen - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Im öffentlichen Raum dürfen wieder bis zu zehn Menschen gemeinsam unterwegs sein
Maskenpflicht:
- Maskenpflicht gilt im Handel, Nahverkehr und beim Betreten von Bank- und Postfilialen
Demonstrationen:
- Sind unter Hygiene-Auflagen erlaubt
Dienstleistungen:
- Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen sind wieder offen
Schulen und Kitas:
- Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über. Ab dem 6. Juli sollen sie komplett öffnen
- Schrittweiser Unterricht an den Schulen
- Ab 22. Juni Rückkehr in den gemeinsamen Präsenzunterricht für Grundschulkinder – ohne Mindestabstand
Spielplätze:
- sind offen
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- Veranstaltungen bis 100 Personen müssen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt
- Private Feiern sind mit bis zu 100 Teilnehmern möglich
Gastronomie:
- Gaststätten und Bars sind geöffnet
Tourismus:
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen
Sport:
- Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel darf wieder aufgenommen werden
- Training in der Halle ist erlaubt
- Fitnessstudios sind geöffnet
- Wettkampfsport ist unter Auflagen erlaubt
Freizeit:
- Museen, Zoos, Botanische Gärten, Freizeitparks, Spielhallen, Casinos und Wettbüros sind offen
- Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen öffnen
- Schwimmbäder, Saunen und Badeseen dürfen öffnen
Mecklenburg-Vorpommern - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- An öffentlichen Orten können sich bis zu zehn Personen mehrerer Haushalte treffen
Maskenpflicht:
- Die Maskenpflicht gilt für alle Geschäfte sowie den Nahverkehr
Demonstrationen
- Demonstrationen sind unter Einhaltung des Mindestabstandes mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt
Dienstleistungen:
- Friseure Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnen- und Tattoo-Studios, Fußpflegesalons, Physiotherapeuten, Logopäden und ähnliche Unternehmen sind offen
- Fahrschulen dürfen auch wieder öffnen
Schulen und Kitas:
- Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück
- Kitas stehen wieder allen Kindern offen
- Schulhorte bieten reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden an
- Nach Ende der Sommerferien Anfang August soll es Regelunterricht für alle Schüler geben
Spielplätze:
- sind geöffnet
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt
- In geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen
- Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 75 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Bei normalen Familienfeiern liegt die Grenze bei 50 Teilnehmern
Gastronomie:
- Gaststätten und Restaurants dürfen wieder öffnen (bis Mitternacht). Ein Gast pro Tisch muss seine Daten hinterlassen
- Bars und Kneipen haben unter Auflagen bis Mitternacht geöffnet
Tourismus:
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind offen
Sport:
- Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist erlaubt
- Vereine dürfen wieder in geschlossenen Räumen trainieren
- Fitnessstudios haben geöffnet
- Frei- und Hallenbäder haben geöffnet
Freizeit:
- Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen öffnen
- Konzerte und Theateraufführungen dürfen stattfinden
- Kinos, Freibäder sind geöffnet
- Freizeitparks bleiben geschlossen
Niedersachsen - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit in Gruppen von bis zu zehn Personen ist erlaubt
Maskenpflicht:
- Die Maskenpflicht ist im Nahverkehr und beim Einkaufen aktiv
Demonstrationen:
- Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel braucht es keine Ausnahmegenehmigung mehr
Dienstleistungen:
- Friseure, Kosmetikbehandlungen medizinische Fußpflege andere Dienstleistungen sind wieder möglich
Schulen und Kitas:
- Kitas sind für alle Kinder geöffnet
- Schüler kehren nach und nach zurück
Spielplätze:
- sind geöffnet
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen
- Im Freien dürfen Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern stattfinden
- Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen, wonach lediglich die Mitglieder zweier Haushalte an einem Tisch sitzen dürfen.
Gastronomie:
- Restaurants und Bars können öffnen (Ausnahme: Shisha-Bars)
Tourismus:
- Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels sind offen
Sport:
- Sport auf Anlagen im Freien ist gestattet
- Sport in Hallen ist erlaubt
- Fitnessstudios sind geöffnet
- Freibäder und Hallenbäder dürfen öffnen
Freizeit:
- Zoos, Museen, Freizeitparks dürfen wieder öffnen
- Kinos, Theater- und Konzerthäuser sind weiterhin geschlossen
Nordrhein-Westfalen - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen. Wenn sie nur zwei Haushalten angehören, dürfen es auch mehr sein
Maskenpflicht:
- Maskenpflicht gilt für den Einzelhandel sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln
Demonstrationen:
- Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt
Dienstleistungen:
- Friseure und andere "körpernahe Dienstleistungen" wie Massagestudios, Kosmetik- und Tattoo-Studios haben geöffnet
Schulen und Kitas:
- Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht
- Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb
- Alle Kinder im Grundschulalter gehen wieder täglich zur Schule
Spielplätze:
- sind geöffnet
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen durchgeführt werden
- Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 50 Teilnehmern sind wieder erlaubt
Gastronomie:
- Gaststätten, Bars und Restaurants dürfen öffnen. Die Kontaktdaten eines jeden Besuchers müssen registriert werden
Tourismus:
- Hotels, Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Campingplätze sind offen
Sport:
- Kontaktloser Breitensport und der Trainingsbetrieb im Freien ist erlaubt
- Fitnessstudios, Tanzschulen und Kursräume von Sportvereinen haben geöffnet
- Vereinssport in Hallen nur bedingt möglich
- Sport mit unvermeidbarem Körperkontakt kann betrieben werden, so lange die Gruppengröße drinnen zehn und draußen 30 Teilnehmer nicht überschreitet
- Frei- und Hallenbäder haben geöffnet
Freizeit:
- Freizeitparks, Museen, Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe dürfen öffnen
- Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel können stattfinden, mit 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen
- Theater, Opern und Kinos dürfen öffnen
Rheinland-Pfalz - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen
Maskenpflicht:
- Die Maskenpflicht gilt für den Nahverkehr und den gesamten Handel
- Zudem gilt die Maskenpflicht in Schulen während der Pausen
Demonstrationen:
- Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich
Dienstleistungen:
- Friseure und andere "körpernaher Dienstleistungen" sind erlaubt
- Fahrschulen haben geöffnet
Schulen und Kitas:
- Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen
- Die Kitas haben für alle geöffnet – allerdings mit weniger Stunden pro Woche
Spielplätze:
- sind geöffnet
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 75 Menschen unter Auflagen versammeln – ab dem 24. Juni bis zu 150
- Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen möglich
Gastronomie:
- Gaststätten und Bars dürfen bis 24.00 Uhr öffnen
Tourismus:
- Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze können öffnen
Sport:
- Freizeit- und Breitensport ist im Freien wieder erlaubt
- Fitnessstudios, Tanzschulen und Hallensport ist erlaubt
- Vereinssport in der Halle ist wieder möglich
- Schwimm- und Freibäder dürfen öffnen
Freizeit:
- Theater, Kinos, Konzerthäuser und Freizeitparks sind offen
- Museen und Galerien sind offen
Saarland - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen
Maskenpflicht:
- Gilt im Nahverkehr, Handel und auf Wochenmärkten
Demonstrationen:
- Demonstrationen im Freien sind erlaubt
Dienstleistungen:
- Friseure sind geöffnet, "körpernahe Dienstleistungen" sind erlaubt
- Fahrschulen können öffnen
Schulen und Kitas:
- Alle Schüler sollen zeitweise wieder an die Schule zurückkehren
- Kitas haben wieder den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen
Spielplätze:
- sind geöffnet
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- Es sind wieder Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen unter Auflagen erlaubt
Gastronomie:
- Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen bis 24 Uhr
Tourismus:
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen
Sport:
- Sportler dürfen an der frischen Luft aktiv sein
- Sport treiben in Hallen ist erlaubt – im Fitnessstudio und beim Vereinssport
- Frei- und Hallenbäder sind geöffnet
Freizeit:
- Theater, Messen, Jahrmärkte und Saunen bleiben geschlossen
- Kinos, Museen, Zoos und Tierparks sind offen
- Freizeitparks haben geöffnet
Sachsen - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Es können sich zwei Hausstände treffen
- Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt – sowohl drinnen als auch draußen
Maskenpflicht:
- Maskenpflicht im gilt im Nahverkehr und Handel
Demonstrationen:
- Kundgebungen sind erlaubt und nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt
Dienstleistungen:
- Friseure und körpernahe Dienstleistungen dürfen öffnen
Schulen und Kitas:
- Sachsens Kitas können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen
- Schulen im eingeschränkten Regelbetrieb
- Schüler an weiterführenden Schulen werden teilweise wieder an den Schulen unterrichtet
Spielplätze:
- sind geöffnet
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- Versammlungen mit bis zu 50 Menschen im Freien sind unter Einhaltungen der Hygienevorschriften und des Mindestabstand erlaubt
- 50 Personen sind bei Familienfeiern im Restaurant erlaubt
- Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit maximal 1000 Besuchern sind erlaubt
Gastronomie:
- Restaurants und Bars dürfen öffnen
Tourismus:
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind regulär geöffnet
Sport:
- Vereinssport unter freiem Himmel ist wieder möglich
- Vereinssport ist in der Halle erlaubt
- Fitnessstudios sind offen
- Frei- und Hallenbäder dürfen öffnen
Freizeit:
- Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Archive und Zoos dürfen öffnen
- Freizeitparks dürfen öffnen
- Theater, Opern, Kinos und Konzertveranstalter, Tanz- und Musikschulen sowie Fahrschulen dürfen öffnen
Sachsen-Anhalt - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen
Maskenpflicht:
- Hier gilt beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Maskenpflicht
Demonstrationen:
- Demonstrationen sind möglich, Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht
Dienstleistungen:
- Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen dürfen öffnen
Schulen und Kitas:
- Kitas und Schulen laufen im eingeschränkten Regelbetrieb
- Grundschüler erhalten täglich Unterricht, kein Mindestabstand notwendig
Spielplätze:
- Spielplätze sind geöffnet
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- Zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden
- Zu professionell organisierten Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Einschulungen sowie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen bis zu 100 Menschen kommen, ab Juli 250 Menschen und ab September bis zu 1000
- Messen bleiben verboten
Gastronomie:
- Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen
Tourismus:
- Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze sind geöffnet
Sport:
- Für bis zu fünf Personen ist Sport im Freien erlaubt, solange sie den direkten Kontakt vermeiden
- Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Sport in Hallen ist erlaubt
- Verboten bleiben Wettkämpfe und Kontaktsportarten
- Freibäder und Hallenbäder dürfen öffnen
Freizeit:
- Museen, Bibliotheken, Archive, Ausstellungen und Freizeitparks sind geöffnet
- Theater, Opern und Kinos bleiben vorerst geschlossen
Schleswig-Holstein - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Bis zu zehn Personen dürfen sich unabhängig vom Haushalt treffen
Maskenpflicht:
- gilt im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel
Demonstrationen:
- Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern sind möglich, Ausnahmen sind bei Genehmigung möglich
Dienstleistungen:
- Friseure, Fußpflegepraxen, Nagelstudios und Tattoostudios dürfen öffnen
- Kosmetikstudios haben ebenfalls geöffnet, dürfen aber nicht den Gesichtsbereich behandeln
- Fahrschulen dürfen wieder öffnen
Schulen und Kitas:
- Grundschüler erhalten wieder tägliche Beschulung im Klassenverband. Keine Regeln zum Mindestabstand
- Regelbetrieb an allen Schulen nach den Sommerferien
- In den Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb
Spielplätze:
- sind geöffnet
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- Im Freien dürfen Familienfeiern mit bis zu 50 Personen stattfinden. Drinnen sind es nur zehn oder die Angehörigen zweier Haushalte
- Hochzeiten mit bis zu 250 Menschen möglich. In Gaststätten sind 50 Personen erlaubt, Tanzverbot
- Für öffentliche Veranstaltungen sind im Außenbereich bis zu 250 Teilnehmende erlaubt und in geschlossenen Räumen maximal 100
- Theater- und Filmvorführungen sowie Konzerte, Vorträge und Lesungen mit sitzendem Publikum dürfen im Außenbereich bis zu 250 Gäste haben und in geschlossenen Räumen maximal 100
- Auf Messen, Flohmärkten und Landmärkten dürfen sich im Freien bis zu 100 Besucher gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten
Gastronomie:
- Restaurants und Bars können öffnen
Tourismus:
- Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze haben geöffnet
Sport:
- Kontaktfreie Sportarten sind im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt
- Fitnessstudios dürfen öffnen und andere Sportangebote in geschlossenen Räumen sind wieder erlaubt
- Freibäder und Hallenbäder dürfen öffnen
Freizeit:
- Museen, Ausstellungen und Autokinos sind geöffnet
- eingeschränkter Probenbetrieb in Theatern
- Spielhallen und Kinos dürfen öffnen
- Freizeitparks sind geöffnet
- Hallen- und Freizeitbäder sowie Wellnessbereiche von Hotels sind geöffnet
Thüringen - Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick
Kontaktbeschränkungen:
- Seit dem 13. Juni gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen
Maskenpflicht:
- Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und beim Einkauf
Demonstrationen:
- Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich
Dienstleistungen:
- Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen können öffnen
Schulen und Kitas:
- In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb
- Alle Schüler können wieder an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen
- Schulen und Kindergärten sind täglich für alle Kinder geöffnet
- An weiterführenden Schulen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen
Spielplätze:
- sind geöffnet
Veranstaltungen:
- Bis Ende Oktober sollen Großveranstaltungen verboten bleiben
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auf 30 Teilnehmer begrenzt
- Messen, Spezialmärkte und gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt
Gastronomie:
- Restaurants und Bars können öffnen
Tourismus:
- Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser dürfen öffnen
Sport:
- Kontaktfreie Sportarten sind im Freien erlaubt
- Fitnessstudios dürfen öffnen
- Hallensport möglich, professioneller Mannschaftssport ist verboten
Freizeit:
- Museen, Tierparks, Zoos und Galerien sind geöffnet
- Theater und Kinos sind geschlossen
- Freibäder und Freizeitparks können öffnen
- Hallenbäder, Thermen und Saunen sind offen
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Video: news.de
rut/news.de/dpa