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Doppelmord in der Schweiz: Frau und Schwägerin in Ehebett erstochen - Angeklagtem droht lebenslange Haft

Ein fürchterliches Verbrechen beschäftigt aktuell die Gerichte in der Schweiz: Ein heute 57-jähriger Mann soll Anfang 2018 seine Ehefrau und seine Schwägerin brutal erstochen haben. Die Anklage lautet auf zweifachen Mord.

Einem 57-jährigen Kosovaren wird der blutige Messermord an seiner Ehefrau und seiner Schwägerin zur Last gelegt (Symbolbild). (Foto) Suche
Einem 57-jährigen Kosovaren wird der blutige Messermord an seiner Ehefrau und seiner Schwägerin zur Last gelegt (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / tiero

Es ist ein abscheuliches Verbrechen, das sprachlos macht. Im Januar 2018 wurden zwei Frauen, eine 38-Jährige und ihre 31 Jahre alte Schwester, in der Gemeinde Hausen im Schweizer Kanton Aargau ermordet. Die Leichen der beiden Schwestern wurden im Ehebett in der Wohnung der 38-Jährigen und ihres heute 57-jährigen Ehemannes entdeckt.

Doppelmord im Ehebett: Kosovare ersticht Ehefrau und Schwägerin

Nun, mehr als drei Jahre nach der entsetzlichen Bluttat, läuft am Bezirksgericht in Brugg der Prozess gegen den Ehemann der ermordeten 38-Jährigen. Dem Mann mit kosovarischer Staatsangehörigkeit wird dem Schweizer Portal "blick.ch" Mord in zwei Fällen zur Last gelegt. Vor Gericht wurden die entsetzlichen Details des Doppelmordes offenbar.

Eifersüchtiger Ehemann dreht durch, weil sich seine Frau scheiden lassen will

Der Mordverdächtige, heute 57 Jahre alt, soll seine Ehefrau am 8. Januar 2018 "mit einem Ausbeinmesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimeter", so wurde es im Prozess bestätigt, mit zwei Stichen tödlich verletzt haben. Das 38-jährige Opfer starb im eigenen Ehebett. Dem Ehegattenmord sollen langwierige Eheprobleme vorausgegangen sein: Der Anklageschrift zufolge soll die 38-Jährige ihren Mann bereits Anfang 2017 angezeigt haben, nachdem dieser gewalttätig geworden sei. Die Ehefrau habe zudem beabsichtigt, sich von ihrem brutalen Ehemann scheiden zu lassen.

Der Kosovare soll davon überzeugt gewesen sein, dass seine Ehefrau fremdging. Um seine von Eifersucht getriebenen Anschuldigungen zu beweisen, spionierte der heute 57-Jährige seiner Gattin mit einer Tracking-App nach. Mehrere heimliche Treffen seiner Frau wollte der gehörnte Gatte so nachgewiesen haben.

Mann ersticht 38-Jährige, nachdem Kinder zur Schule gingen

Als sich die Frau jedoch weigerte, ihr Scheidungsvorhaben aufzugeben, sollen bei ihrem Ehemann alle Sicherungen durchgebrannt sein. Sein Mordplan war bis ins Detail ausgefeilt: Der Kosovare wollte am Mordtag zunächst abwarten, bis seine drei Kinder die Wohnung verlassen hatten, um in die Schule zu gehen. Erst als er mit seiner Ehefrau allein war, setzte der wutentbrannte Gatte seinen perfiden Plan in die Tat um und ermordete seine Frau mit zwei Messerstichen.

Zeugin aus dem Weg geräumt: 31-jährige Schwägerin bewusstlos geprügelt und erstochen

Um sich möglicher Zeugen zu entledigen, nahm der Angeklagte auch seiner Schwägerin das Leben: Die 31-jährige Schwester seiner Frau sei zu Besuch gewesen und habe im Kinderzimmer übernachtet. Damit sie den Mörder der 38-Jährigen nicht überführen konnte, wurde die junge Frau von ihrem Schwager so lange verprügelt, bis sie bewusstlos wurde. Anschließend, so enthüllte es die Tatrekonstruktion der Polizei, trug der Mann sie auf das Bett, wo bereits ihre Schwester tot lag, und stach der 31-Jährigen dreimal mit dem Messer in die Brust; die junge Frau starb ebenfalls.

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Perfider Mordplan: Doppelmörder wollte Angriff fingieren

Um den Mordverdacht von sich abzulenken, brachte sich der Doppelmörder selbst Verletzungen mit der Tatwaffe bei, bevor er das Messer seiner Schwägerin in die Hand legte - so sollte es danach aussehen, als habe die 31-Jährige den Messer-Mord begangen und ihr Schwager habe sich lediglich verteidigt. Die Staatsanwaltschaft klagte den 57-Jährigen trotzdem wegen zweifachen Mordes an und wirft dem Angeklagten eine Tat vor, die "besonders skrupellos" sei. Dem Mann, der einem psychologischen Gutachten zufolge depressiv gestört sein soll, droht eine lebenslange Haft sowie eine ambulante Therapie und eine Ausweisung aus der Schweiz. Das Urteil soll in den kommenden Tagen gefällt werden.

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