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Ratgeber zu Impfungen und Job: Endlich steht der Impftermin! Muss der Arbeitgeber mich freistellen?

Muss mein Arbeitgeber mich für meinen Impftermin freistellen? Kann mein Chef mich zu einer Impfung zwingen? Muss ich Kollegen und Chefs Auskunft über meinen Impfstatus geben? Alle Antworten auf Fragen zu Impfung und Arbeitsplatz erfahren Sie hier.

Muss ich die verlorene Zeit nach meinem Impftermin nacharbeiten? Alle Antworten auf Fragen rund um Job und Impfung. (Foto) Suche
Muss ich die verlorene Zeit nach meinem Impftermin nacharbeiten? Alle Antworten auf Fragen rund um Job und Impfung. Bild: (Symbolbild) DDRockstar/AdobeStock

Hat man nach monatelangem Bangen endlich einen begehrten Impftermin ergattert, ist die Freude groß. Doch wenn die Impfung ausgerechnet während der Arbeitszeit stattfinden soll, stellt dies Arbeitnehmer erneut vor Herausforderungen. Muss der Chef mich für meine Impfung freistellen? Und darf er mich fragen, ob ich geimpft bin? Das alles verraten wir hier.

Muss der Arbeitgeber mich für meinen Impftermin freistellen?

Termine der Gesundheitsvorsorge sollen grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden. Darüber informiert der "Deutsche Gewerkschaftsbund" auf seiner Website. Da Impflinge sich den Termin für ihre Impfung jedoch nicht aussuchen können, "besteht das Recht, für den Termin der Arbeit fernzubleiben." Einfach so sollten Sie allerdings nicht zum Impfzentrum oder zum Hausarzt aufbrechen. Der DGB weist darauf hin, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber frühestmöglich über ihr Fernbleiben in Kenntnis setzen müssen.

Muss ich die Arbeitszeit nachholen, die ich durch den Impftermin verliere?

Der DGB und seine Gewerkschaften setzten sich zwar für "ein klares gesetzliches Recht für die Beschäftigten [ein], für die Wahrnehmung der Corona-Impftermine während der Arbeitszeit unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt zu werden." Dennoch liegt die Regelung, ob Arbeitnehmer die verlorene Arbeitszeit nachholen müssen, nach wie vor im Ermessen des Arbeitgebers. Viele Chefs sind kulant und bieten ihren Mitarbeitern eine Freistellung zur Wahrnehmung ihrer Corona-Schutzimpfung an. Das gilt jedoch nicht für alle Unternehmen. Informieren Sie sich deshalb, wie es in Ihrer Firma gehandhabt wird.

Muss ich meinem Chef Auskunft über meinen Impfstatus geben?

Abgesehen von der gesetzlichen Masernimpfpflicht für Mitarbeiter in Kindertagesstätten und Schulen seit März 2020, ist der Impfstatus die Privatsache der Arbeitnehmer. Sie müssen Ihrem Chef und Ihren Kollegen also keine Auskunft darüber geben, ob Sie geimpft sind oder nicht.

Kann mein Chef mich "bestrafen", wenn ich eine Impfung verweigere?

Wie der DGB informiert, verbietet das sogenannte "arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot aus § 612a BGB", dass Arbeitnehmer dafür benachteiligt werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen (sich impfen lassen) oder auf die Wahrnehmung ihrer Rechte verzichten (sich nicht impfen lassen). Ihr Arbeitgeber darf Ihnen beispielsweise nicht den Zugang zu Kantinen oder Küchen verwehren, wenn Sie sich nicht impfen lassen möchten. Umgekehrt darf Ihr Arbeitgeber Sie aber auch nicht dafür bestrafen, wenn Sie sich für eine Impfung entscheiden.

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/fka/news.de

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