Erstellt von Dominik Liebsch - Uhr

Horror-Clowns 2017: Das rät die Polizei im Falle einer Begegnung mit einem Horror-Clown

Ein als sogenannter Horror-Clown verkleideter Mann posiert in Berlin in einer Tiefgarage. (Foto) Suche
Ein als sogenannter Horror-Clown verkleideter Mann posiert in Berlin in einer Tiefgarage. Bild: Paul Zinken / dpa

Mit einer Attacke ist jedoch nicht nur eine Gefahr für das jeweilige Opfer verbunden, sondern mit ihr geht auch ein nicht unbeträchtliches Risiko für den Clown einher. Denn wenn der jemanden attackiert, darf sich das Opfer auch wehren. Rechtsanwalt Solmecke sagte dem MDR: "Ein Clown, der eigentlich nur jemanden erschrecken will, und dann einen Faustschlag ins Gesicht bekommt oder sogar einen Messerstich abkriegt von dem Opfer, der kann strafrechtlich gar nicht gegen den Erschreckten vorgehen." Somit ist Notwehr absolut legitim im Falle eines Clown-Angriffs.

Grundsätzlich riet die Polizistin Sabine Vetter gegenüber "Der Westen" jedoch, im Falle einer Begegnung mit einem Clown "nicht den Helden" zu spielen: "Ob bewaffnet oder nicht – bleiben sie lieber fern von so einem Clown. Selbst, wenn Sie keine Waffe erkennen, könnte er sie unter seinem Kostüm verstecken. Deshalb sollten Sie nicht die Aufmerksamkeit des Clowns auf sich ziehen."

Vorfälle mit Clowns in der Öffentlichkeit zuvor in den USA, aber auch in Frankreich

Die ersten Clown-Sichtungen ereigneten sich 2016 in dem US-Bundesstaat South Carolina. Vor Halloween nahmen sie zu und entwickelten sich auch in Europa zu einem besorgniserregenden Trend. Als Reaktion auf diese Entwicklung nahm der Fastfood-Gigant McDonalds im letzten Jahr sogar sein Maskottchen, den Clown "Ronald McDonald", aus dem Programm. Kostümgeschäfte verkauften zeitweise keine Clown-Outfits mehr.

Die ersten Vorfälle dieser Art sollen sich jedoch in Frankreich ereignet haben, und zwar vor rund drei Jahren - ebenfalls rund um die Zeit vor Halloween.

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lid/sam/koj/news.de/dpa

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