Polizei-News Aachen, 05.10.26: Schlag gegen Schleuser - Bundespolizei nimmt 2 vorläufig fest, vollstreckt 5 Haftbefehle
Die Polizei informiert über einen aktuellen Diebstahl in Aachen. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am Wochenende konnte die Bundespolizei in Aachen im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen fünf Haftbefehle vollstrecken und zwei Schleusungen vereiteln.
Am Samstagmorgen kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Aachen einen 37- jährigen rumänischen Staatsangehörigen im Aachener Hauptbahnhof. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der Mann mit internationalem Haftbefehl durch Rumänien aufgrund eines Körperverletzungsdeliktes und wegen Beleidigung gesucht wurde.
Der Rumäne wurde durch die Beamten festgenommen. Ein rumänisches Gericht hatte den Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr, vier Monaten und 10 Tagen wegen der bereits genannten Straftaten verurteilt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann dem polizeilichen Gewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Aachen zugeführt. Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln anhängige Verfahren wurde zur Entscheidung über die Auslieferung dem zuständigen Gericht vorgelegt. Eine Entscheidung über die Auslieferung steht zurzeit noch aus.
Anschließend wurde ein 33-jähriger Deutscher nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland über die BAB 4 festgestellt. Bei seiner Kontrolle stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln fest. Wegen Betrugs muss er eine Freiheitsstrafe von 71 Tagen absitzen oder eine Geldstrafe von über 4350,- EUR inklusive der Verfahrenskosten bezahlen. Darüber hinaus liegen gegen ihn zwei Vermögensabschöpfungen der Staatsanwaltschaften Landshut und Mannheim wegen Betruges vor. Der Mann führte 700,- EUR in bar mit sich. Im Rahmen einer Vermögensabschöpfung konnten 600,- EUR eingezogen werden.Da der 33-Jährige die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er dem polizeilichen Gewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Aachen zugeführt.
Eine weitere Festnahme erfolgte am Sonntagnachmittag bei einer Kontrolle eines 26-jährigen syrischen Staatsangehörigen. Dieser befand sich auf der Ausreise nach Belgien auf der BAB 44. Er konnte sich rechtmäßig ausweisen, eine Überprüfung seiner Personalien ergab jedoch einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankental zu einer Freiheitsstrafe von 12 Tagen oder einer Geldstrafe von über 500,- EUR inklusive Verfahrenskosten. Der Mann konnte die Geldstrafe begleichen und ihm wurde die Weiterreise gestattet.
Nur wenige Stunden später wurde ein 22-jähriger Algerier, nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden, mit dem Zug durch die Beamten kontrolliert. Im Rahmen einer Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzes vorlag. Die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe betrug 45 Tage oder 900,- EUR. Darüber hinaus liegen gegen ihn fünf Aufenthaltsermittlungen aufgrund diverser Straftaten von verschiedenen Staatsanwaltschaften vor. Der 22-Jährige verfügt weder über einen legalen Aufenthalt für Deutschland noch über einen festen Wohnsitz. Da er die verhängte Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er festgenommen und dem polizeilichen Gewahrsamsdienst des Polizeipräsidium Aachen zugeführt.
In der Nacht zu Montag kontrollierten die Beamten eine 31-jährige Deutsche, welche zuvor aus den Niederlanden über die BAB 4 eingereist war. Im Rahmen einer Überprüfung ihrer Personalien wurde ersichtlich, dass gegen sie ein Strafvollstreckungshaftbefehl für 43 Tage oder 860,- EUR Geldstrafe der Staatsanwaltschaft in Aachen wegen Diebstahls vorlag. Die Frau konnte die Geldstrafe nicht begleichen und wurde dem polizeilichen Gewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Aachen zugeführt.
Auch konnten die Beamten einen Schlag gegen 2 Schleuser durchführen.Bei der ersten Schleusung reiste eine 39-jährige Französin über die BAB 44 von Belgien nach Deutschland ein. Mit ihr im Fahrzeug befand sich ein 32-jähriger ivorischer Staatsangehöriger, welcher sich lediglich mit seinem Reisepass ausweisen konnte. Daneben war eine 49-jährige, welche sich mit einem französischen Aufenthaltstitel und einem Foto eines abgelaufenen Reisepasses auswies. Beide Personen reisten unerlaubt in das Bundesgebiet ein. Die 49-jährige wurde durch die Beamten zurückgewiesen und der 32-Jährige zwecks Rückführmaßnahmen vorläufig festgenommen.
Am Samstagabend ereignete sich eine zweite Schleusung, bei der ein 42-jähriger Belgier mit seinem 31-jährigen syrischen Bekannten von Belgien nach Deutschland einreiste. Da der Syrer keine gültigen Ausweispapiere vorlegen konnte, handelte der 42-jährige Belgier zum wiederholten Mal als Helfer, da er in der Vergangenheit schon einmal diesbezüglich aufgefallen war. Da der Tatverdacht der Schleusung vorlag wurde er zur Anzeige gebracht. Er und sein Freund konnten später in Richtung belgische Grenze ausreisen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 05.10.2026 gegen 15:04 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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