Polizei-News Berlin, 17.09.26: DPolG begrüßt schärfere Regeln für Messerangriffe und mehr Überwachung von Gefährdern

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verstoß wegen Drogen in Berlin. Was ist heute passiert?

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Tobias Arhelger

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht im 10-Punkte-Plan der Bundesregierung zahlreiche richtige und längst überfällige Ansätze zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Besonders die geplante Einstufung schwerer Messerangriffe als Verbrechen und die Ausweitung der elektronischen Fußfessel für Gefährder setzen die richtigen Schwerpunkte. Entscheidend wird nun sein, dass die Länder die vorgesehenen Maßnahmen zügig gesetzlich verankern und konsequent umsetzen.

Besonders positiv bewertet die DPolG die geplante Einstufung schwerer Messerangriffe als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Bundesregierung will künftig gefährliche Körperverletzungen mit Messern härter bestrafen und als Verbrechen einordnen.

Der 1. Stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende Ralf Kusterer erklärt:

"Diese Änderung hat nicht nur eine strafrechtliche Signalwirkung. Sie schließt zugleich eine Lücke im Bereich der Untersuchungshaft. In der Praxis erleben wir immer wieder, dass gewalttätige Messerangreifer bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß bleiben. Wird die Tat als Verbrechen eingestuft, sind die Möglichkeiten der Justiz deutlich größer, gefährliche Täter frühzeitig in Haft zu nehmen. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung."

Besonders zu begrüßen ist die geplante Vereinheitlichung und Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. "Die elektronische Fußfessel ist ein wirksames Mittel, um gefährliche Personen engmaschig zu kontrollieren und Verstöße gegen Aufenthaltsvorgaben frühzeitig zu erkennen. Wer von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft wird, darf nicht einfach aus dem Blick geraten", betont Kusterer.

Aus Sicht der DPolG sollte dieses Instrument jedoch nicht ausschließlich auf islamistische Gefährder beschränkt bleiben. Gerade im Bereich der organisierten Rauschgiftkriminalität und bei besonders gefährlichen Drogendealern sollte der Gesetzgeber ebenfalls die Möglichkeiten einer elektronischen Überwachung prüfen und erweitern.

Ebenso richtig sei die Absicht, die Möglichkeiten des Präventivgewahrsams auszubauen und bestehende Instrumente konsequenter anzuwenden. Kusterer: "Die Polizei muss in der Lage sein, konkrete Gefahren rechtzeitig zu unterbinden, bevor Menschen zu Schaden kommen. Der Schutz potenzieller Opfer muss dabei Vorrang haben."

Die DPolG unterstützt zudem ausdrücklich den Ansatz, die Sicherung von Verkehrsdaten nicht nur Bundesbehörden, sondern auch den Ermittlungsbehörden der Länder zu ermöglichen. Gerade bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sind Kommunikations- und Verbindungsdaten häufig entscheidende Ermittlungsansätze. Polizei und Staatsanwaltschaften in den Ländern dürfen hier nicht schlechter gestellt sein als Bundesbehörden.

"Der 10-Punkte-Plan enthält viele sinnvolle und praktikable Ansätze. Jetzt müssen Bund und Länder beweisen, dass sie es ernst meinen, indem sie die erforderlichen gesetzlichen Regelungen schaffen und die Maßnahmen auch tatsächlich anwenden", sagt Kusterer abschließend.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Deutsche Polizeigewerkschaft vom 17.09.2026 gegen 10:02 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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