Polizei-News Karlsruhe, 29.07.25: Anklage wegen des versuchten Mordes am Holocaust-Denkmal in Berlin erhoben

Ein Gewaltdelikt wurde aktuell von der Polizei in Karlsruhe gemeldet. Was ist heute passiert?

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Kapitalverbrechen (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Kapitalverbrechen (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Boris Roessler

Die Bundesanwaltschaft hat am 18. Juli 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den

syrischen Staatsangehörigen Wassim Al M.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist als Heranwachsender (§§ 1, 105 JGG) des versuchten Mordes (§ 211 Abs. 1, § 22, § 23 StGB) hinreichend verdächtig, wobei ihm als Mordmerkmale niedrige Beweggründe sowie Heimtücke zur Last gelegt werden. Im Zusammenhang mit dem Mordversuch ist er auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5) und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Wassim Al M. teilt die Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Aus seiner radikal-islamistischen und antisemitischen Einstellung heraus entschloss er sich, am 21. Februar 2025 von Leipzig nach Berlin zu reisen und dort einen Messerangriff auf vermeintlich Ungläubige zu begehen, die er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform ansah. Am frühen Abend desselben Tages griff er im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte eine Person mit einem Messer hinterrücks an und verletzte sie lebensgefährlich. Kurz zuvor hatte der Angeschuldigte über einen Messenger-Dienst ein Foto von sich an Mitglieder des IS geschickt, um der Vereinigung die Möglichkeit zu eröffnen, sich zu der Tat zu bekennen.

Wassim Al M. war am 21. Februar 2025 festgenommen worden und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 15 und 18 vom 24. und 28. Februar 2025).

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Der Generalbundesanwalt vom 29.07.2025 gegen 10:31 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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