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Arbeitslosigkeit im Landkreis Ebersberg aktuell im März: Arbeitslosigkeit fällt im März um 4,3 Prozent

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Ebersberg ist im März auf 2,5 Prozent gefallen. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (Foto) Suche
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg Bild: Pressebild der Bundesagentur für Arbeit

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Ebersberg?

Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Ebersberg ist im März deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 94 Personen und damit 4,3 Prozent auf 2.114.

Arbeitslosenquote im Landkreis Ebersberg im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Diese niedrige Quote bringt dem Landkreis Ebersberg einen Platz als Kreis mit der Arbeitslosenquote in Deutschland.

18,4 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen sank gegenüber dem Vormonat um 6 oder 1,5 Prozent auf insgesamt 389 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Ebersberg niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Ebersberg um 189 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 9,8 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,2 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 2,3 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 2,5 Prozent.
Ältere Menschen sind besonders häufig arbeitslos. Ihre Arbeitslosenquote lag mit 3,4 Prozent über dem Durchschnitt. Zu dieser Gruppe zählt die Bundesagentur für Arbeit alle Menschen von 55 bis einschließlich 64 Jahren. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 1,6 Prozent, Menschen ohne deutsche Staatsngehörigkeit von 5,9 Prozent. Männer waren im März deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Von den 2.114 Arbeitslosen im Landkreis Ebersberg beziehen 797 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 37,7 Prozent an allen Arbeitslosen. Ihre Zahl lag um 2 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 0,3 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Deshalb sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos. Denn Voraussetzung dafür ist das Interesse an einer Arbeitsstelle.

Wer erhält im Landkreis Ebersberg Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 3.118 Menschen Bürgergeld im Landkreis Ebersberg. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. 2.140 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder.
Im Vergleich zum Vormonat sank damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 17 Menschen, ein Rückgang um 0,6 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 20 Menschen niedriger, ein Minus von 2,0 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 5 Personen, ein Zuwachs von 0,3 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 5 Personen und damit 0,3 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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