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Arbeitslosigkeit im Landkreis Harz aktuell im März: Zweitniedrigste Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in der Harz im März aus!

Wartezone einer Agentur für Arbeit  (Foto) Suche
Wartezone einer Agentur für Arbeit  Bild: Pressebild der Bundesagentur für Arbeit

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Harz?

Positive Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Harz sank im März. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 95 Personen und damit 1,6 Prozent auf 5.846 zurück.

Arbeitslosenquote im Landkreis Harz im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 7,8 Prozent.

35,6 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen sank gegenüber dem Vormonat um 13 oder 0,6 Prozent auf insgesamt 2.082 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Harz niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Harz um 227 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 4,0 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,2 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 5,5 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 5,7 Prozent.
Junge Menschen sind in der Harz häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als der Durchschnitt. Für unter 25-Jährige weist die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenquote von 6,0 Prozent aus. Ihre Arbeitslosenquote liegt damit 0,3 Prozentpukte über dem Durchschnitt. Auch Ältere sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, für Menschen über 55 lag die Arbeitslosenquote bei 6,0 Prozent. Eine getrennte Quote wird außerdem für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erhoben, sie lag im März bei 13,9 Prozent.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen im Landkreis Harz beziehen Bürgergeld, nämlich 3.242 von insgesamt 5.846. Somit erhalten 55,5 Prozent der Arbeitslosen diese Form der Sozialhilfe. Ihre Zahl lag um 101 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 3,2 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Aus diesem Grund sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.

Wie viele Menschen erhalten im Landkreis Harz Bürgergeld?

Im März bezogen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge im Landkreis Harz 13.255 Menschen Bürgergeld. Davon waren 9.956 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder.
Im Vergleich zum Vormonat sank damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 188 Menschen, ein Rückgang um 1,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 465 Menschen niedriger, ein Minus von 6,0 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 140 Personen, ein Rückgang von 1,4 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 140 Personen und damit 1,4 Prozent.

Hintergrund: Wie wird die Arbeitslosenquote berechnet?

Für die Berechnung der Arbeitslosenquote wird die Zahl der Arbeitslosen durch die Zahl der Erwerbspersonen geteilt. Letztere umfassen alle Menschen, die bei Vollbeschäftigung arbeiten würden, also sowohl Arbeitslose als auch Angestellte und Selbstständige. Wären alle Menschen in einer Region arbeitslos, würde die Quote 100 Prozent betragen, hätten alle Arbeit, läge sie bei 0,0 Prozent.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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