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Arbeitslosigkeit im Landkreis Kulmbach aktuell im März: Arbeitslosigkeit fällt im März um 0,1 Prozent

Mehr Menschen als vor einem Jahr beziehen im Landkreis Kulmbach Bürgergeld. Die Zahl der Leistungsempfänger stieg um 1,8 Prozent. Lesen Sie mehr zu Arbeitslosen und Bürgergeldempfängern in der Region.

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Arbeitslosenstatistik Bild: Adobe Stock / max dallocco

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Kulmbach?

Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Kulmbach ist im März leicht zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 1 Personen und damit 0,1 Prozent auf 1.612.

Arbeitslosenquote im Landkreis Kulmbach im März 2024

Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 3,9 Prozent. Diese niedrige Quote bringt dem Landkreis Kulmbach einen Platz als Kreis mit der Arbeitslosenquote in Deutschland.

23,8 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 7 oder 1,9 Prozent auf insgesamt 384 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Kulmbach niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Kulmbach um 39 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 2,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,1 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 3,8 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 3,9 Prozent.
Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist besonders häufig arbeitslos. 17,2 Prozent beträgt die Arbeitslosenquote in dieser Gruppe, im Durchschnitt ist sie nicht einmal halb so hoch. Auch Männer sowie Ältere waren mit Arbeitslosenquoten von 4,4 Prozent sowie 5,3 Prozent überdurchschnittlich oft arbeitslos. Frauen und unter 25-Jährige waren dagegen mit Quoten von 3,4 Prozent sowie 3,4 Prozent seltener ohne Arbeit.

Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?

Der Landkreis Kulmbach gehört zur Minderheit von Kreisen in Deutschland, in denen weniger als 50 Prozent der Arbeitslosen Bürgergeld beziehen. Im aktuellen Monat sind es 794 der insgesamt 1.612 Arbeitslosen und damit 49,3 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 4 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 0,5 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Aus diesem Grund sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos. Denn Voraussetzung dafür ist das Interesse an einer Arbeitsstelle.

Wer erhält im Landkreis Kulmbach Bürgergeld?

Im März bezogen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge im Landkreis Kulmbach 2.288 Menschen Bürgergeld. 1.621 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre.
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 18 Personen. Das entspricht einem Anstieg von 0,8 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 66 Menschen höher, ein Plus von 1,8 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 6 Personen, was einem Zuwachs von 0,4 Prozent entspricht. Verglichen mit dem Vorjahr stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 6 Personen und damit 0,4 Prozent.

Hintergrund: Wie wird die Arbeitslosenquote berechnet?

Für die Berechnung der Arbeitslosenquote wird die Zahl der Arbeitslosen durch die Zahl der Erwerbspersonen geteilt. Letztere umfassen alle Menschen, die bei Vollbeschäftigung arbeiten würden, also sowohl Arbeitslose als auch Angestellte und Selbstständige. Wären alle Menschen in einer Region arbeitslos, würde die Quote 100 Prozent betragen, hätten alle Arbeit.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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