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Arbeitslosigkeit im Kreis Herzogtum Lauenburg aktuell im März: Arbeitslosigkeit sinkt um 1,6 Prozent

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in der Herzogtum Lauenburg im März aus!

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Statistiken Bild: Adobe Stock / LunaKate

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Kreis Herzogtum Lauenburg?

Die Arbeitslosigkeit im Kreis Herzogtum Lauenburg ist im März zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 92 Personen und damit 1,6 Prozent auf 5.577.

Arbeitslosenquote im Kreis Herzogtum Lauenburg im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 5,8 Prozent.

34,2 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen sank gegenüber dem Vormonat um 33 oder 1,7 Prozent auf insgesamt 1.907 Personen.

Arbeitslosigkeit in der Herzogtum Lauenburg niedriger als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Kreis Herzogtum Lauenburg um -94 Personen niedriger. Das entspricht einem Rückgang um 1,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 5,3 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Kreis Herzogtum Lauenburg besonders betroffen?

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 5,1 Prozent.
Junge Menschen sind in der Herzogtum Lauenburg häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als der Durchschnitt. Für unter 25-Jährige weist die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent aus. Ihre Arbeitslosenquote liegt damit 0,2 Prozentpukte über dem Durchschnitt. Die Arbeitslosenquote von 55 bis unter 65-Jährigen lagt mit 5,1 Prozent dagegen genau im Durchschnitt. Eine getrennte Quote wird außerdem für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erhoben, sie lag im März bei 18,8 Prozent.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Von den 5.577 Arbeitslosen im Kreis Herzogtum Lauenburg beziehen 3.626 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 65,0 Prozent an allen Arbeitslosen. Ihre Zahl lag um 42 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 1,1 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Aus diesem Grund beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wer erhält im Kreis Herzogtum Lauenburg Bürgergeld?

Im März bezogen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge im Kreis Herzogtum Lauenburg 13.056 Menschen Bürgergeld. 8.746 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 42 Personen. Das entspricht einem Anstieg von 0,3 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 90 Menschen niedriger, ein Minus von 0,6 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 8 Personen, ein Rückgang von 0,1 Prozent. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 8 Personen und damit 0,1 Prozent.

Hintergrund: Wie wird die Arbeitslosenquote berechnet?

Für die Berechnung der Arbeitslosenquote wird die Zahl der Arbeitslosen durch die Zahl der Erwerbspersonen geteilt. Letztere umfassen alle Menschen, die bei Vollbeschäftigung arbeiten würden, also sowohl Arbeitslose als auch Angestellte und Selbstständige. Wären alle Menschen in einer Region arbeitslos, würde die Quote 100 Prozent betragen, hätten alle Arbeit.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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