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Arbeitslosigkeit im Vogtlandkreis aktuell im März: Arbeitslosigkeit fällt im März um 3,5 Prozent

Die Arbeitslosenquote im Vogtlandkreis ist im März auf 6,4 Prozent gefallen. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

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Statistiken Bild: Adobe Stock / LunaKate

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Vogtlandkreis?

Die Arbeitslosigkeit im Vogtlandkreis ist im März deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 257 Personen und damit 3,5 Prozent auf 7.073.

Arbeitslosenquote im Vogtlandkreis im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent. Damit liegt die Quote unter dem Landesdurchschnitt von 6,6 Prozent.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen sank um 25 oder 1,1 Prozent auf 2.163 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Vogtlandkreis auf 30,6 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in der Vogtlandkreis niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Vogtlandkreis um 238 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 3,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,2 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 6,2 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 6,4 Prozent abweichen.
Junge Menschen sind in der Vogtlandkreis häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als der Durchschnitt. Für unter 25-Jährige weist die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenquote von 7,4 Prozent aus. Ihre Arbeitslosenquote liegt damit 1,0 Prozentpukte über dem Durchschnitt. Auch Ältere sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, für Menschen über 55 lag die Arbeitslosenquote bei 6,8 Prozent. Eine getrennte Quote wird außerdem für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erhoben, sie lag im März bei 29,3 Prozent.

"Hartz 4" in Arbeitslosenstatistik

Von den 7.073 Arbeitslosen im Vogtlandkreis beziehen 4.442 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 62,8 Prozent an allen Arbeitslosen. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 121 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 2,7 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Deshalb beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wer erhält im Vogtlandkreis Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 12.116 Menschen Bürgergeld im Vogtlandkreis. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. Davon waren 8.528 Personen zumindest grundsätzlich erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder.
Im Vergleich zum Vormonat erhöhte sich damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 51 Menschen, ein Anstieg um 0,4 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 276 Menschen höher, ein Plus von 2,2 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 139 Personen, was einem Zuwachs von 1,7 Prozent entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 139 Personen und damit 1,7 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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