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Arbeitslosigkeit im Landkreis Reutlingen aktuell im März: Arbeitslosigkeit steigt um 0,1 Prozent

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Reutlingen ist im März auf unverändert bei 4,2 Porzent geblieben. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

Antrag auf Arbeitslosengeld (Foto) Suche
Antrag auf Arbeitslosengeld Bild: Adobe Stock / Zerbor

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Reutlingen?

Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Reutlingen ist im März leicht gestiegen. Die Zahl der Arbeitslosen nahm um 7 Personen und damit 0,1 Prozent auf 6.977 zu.

Arbeitslosenquote im Landkreis Reutlingen im März 2024

Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 4,2 Prozent. Damit liegt die Quote genau im Landesdurchschnitt, wo sie ebenfalls 4,2 Prozent beträgt.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen sank um 25 oder 1,2 Prozent auf 2.093 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Reutlingen auf 30 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in der Reutlingen auch im Vorjahresvergleich gestiegen

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Reutlingen um 815 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 13,2 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,4 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 3,8 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Reutlingen besonders betroffen?

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 4,2 Prozent abweichen.
Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind besonders häufig arbeitslos. Mit 10,8 Prozent lag ihre Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt. Auch Männer sowie Ältere waren mit Arbeitslosenquoten von 4,4 Prozent sowie 4,5 Prozent überdurchschnittlich oft arbeitslos. Frauen und unter 25-Jährige waren dagegen mit Quoten von 4,0 Prozent sowie 3,2 Prozent seltener ohne Arbeit.

Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?

Von den 6.977 Arbeitslosen im Landkreis Reutlingen beziehen 4.249 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 60,9 Prozent an allen Arbeitslosen. Ihre Zahl lag um 91 höher als im Vormonat, was einer Zunahme von 2,2 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Deshalb sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.

Wie viele Menschen erhalten im Landkreis Reutlingen Bürgergeld?

Im März bezogen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge im Landkreis Reutlingen 13.367 Menschen Bürgergeld. 8.919 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den übrigen, nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern handelt es sich dagegen überwiegend um Kinder bis 15 Jahre. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Im Vergleich zum Vormonat erhöhte sich damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 129 Menschen, ein Anstieg um 1,0 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 525 Menschen höher, ein Plus von 4,5 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 104 Personen, ein Zuwachs von 1,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 104 Personen und damit 1,2 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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