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Arbeitslosigkeit im Landkreis Neu-Ulm aktuell im März: Arbeitslosigkeit sinkt um 2,7 Prozent

Die Arbeitslosenquote im Landkreis Neu-Ulm ist im März auf 2,6 Prozent gefallen. Lesen Sie alle wichtigen Infos zum Arbeitsmarkt in der Region.

Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (Foto) Suche
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg Bild: Pressebild der Bundesagentur für Arbeit

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Neu-Ulm?

Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Neu-Ulm ist im März deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 77 Personen und damit 2,7 Prozent auf 2.764.

Arbeitslosenquote im Landkreis Neu-Ulm im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent. Diese niedrige Quote bringt dem Landkreis Neu-Ulm einen Platz als Kreis mit der Arbeitslosenquote in Deutschland.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg um 16 oder 3,1 Prozent auf 527 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Neu-Ulm auf 19,1 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in der Neu-Ulm niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Neu-Ulm um 346 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 14,3 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,2 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 2,4 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Neu-Ulm besonders betroffen?

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 2,6 Prozent abweichen.
Die Arbeitslosenquote der Männer lag mit 2,7 Prozent etwas höher als die der Frauen von 2,5 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 3,2 Prozent. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Ausländer, ihre Arbeitslosenquote lag bei 5,8 Prozent.

Wie viele Arbeitslose beziehen Bürgergeld?

Von den 2.764 Arbeitslosen im Landkreis Neu-Ulm beziehen 1.373 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 49,7 Prozent an allen Arbeitslosen. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 26 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 1,9 Prozent entspricht.
Bis 31. Dezember 2022 hieß diese Leistung noch Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld. Bekannter war - und ist teilweise noch - die Bezeichnung "Hartz IV". Mit der Umbenennung einher gingen auch zahlreiche Änderungen, unter anderem eine Erhöhung der Zahlungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Deshalb sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.

Wie viele Menschen erhalten im Landkreis Neu-Ulm Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 5.134 Menschen Bürgergeld im Landkreis Neu-Ulm. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. 3.462 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder. Wer die Regelaltersgrenze von aktuell rund 66 Jahren erreicht hat oder wegen schwerer Krankheit oder Behinderung nie wieder arbeiten kann, bezieht dagegen Sozialhilfe nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug sank gegenüber dem Vormonat um 13 Personen. Das entspricht einem Rückgang von 0,3 Prozent. Gegenüber dem März vor einem Jahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 155 Menschen höher, ein Plus von 4,4 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 35 Personen, ein Rückgang von 1 Prozent. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres stieg die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 35 Personen und damit 1 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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