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Arbeitslosigkeit in Magdeburg aktuell im März: Arbeitslosigkeit fällt im März um 1,9 Prozent

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in Magdeburg im März aus!

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Statistiken Bild: Adobe Stock / LunaKate

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell in Magdeburg?

Positive Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit in Magdeburg sank im März. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 209 Personen und damit 1,9 Prozent auf 11.059 zurück.

Arbeitslosenquote in Magdeburg im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 8,7 Prozent. Diese niedrige Quote bringt dem Magdeburg einen Platz als Kreis mit der Arbeitslosenquote in Deutschland. Typischerweise liegt die Arbeitslosigkeit in kreisfreien Städten und Stadtkreisen etwas höher als in Landkreisen.

32,2 Prozent der Erwerbslosen sind bereits seit mindestens einem Jahr ohne Arbeit. Die Zahl dieser sogenannten Langzeitarbeitlosen sank gegenüber dem Vormonat um 34 oder 0,9 Prozent auf insgesamt 3.565 Personen.

Arbeitslosigkeit in Magdeburg niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit in Magdeburg um 495 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 4,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 8,4 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 8,7 Prozent.
Die Arbeitslosenquote der Männer lag mit 9,2 Prozent deutlich höher als die der Frauen von 8,2 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 7,9 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 9,5 Prozent. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Ausländer, ihre Arbeitslosenquote lag bei 21,7 Prozent.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Von den 11.059 Arbeitslosen in Magdeburg beziehen 7.813 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 70,6 Prozent an allen Arbeitslosen. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 101 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 1,3 Prozent entspricht.
Bis 31. Dezember 2022 hieß diese Leistung noch Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Sozialgeld. Bekannter war - und ist teilweise noch - die Bezeichnung "Hartz IV". Mit der Umbenennung einher gingen auch zahlreiche Änderungen, unter anderem eine Erhöhung der Zahlungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Aus diesem Grund beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wer erhält in Magdeburg Bürgergeld?

Insgesamt bezogen im März 24.091 Menschen Bürgergeld in Magdeburg. Das ergab eine erste Schätzung der Bundesagentur für Arbeit. 16.985 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder.
Die Zahl der Menschen mit Bürgergeldbezug sank gegenüber dem Vormonat um 356 Personen. Das entspricht einem Rückgang von 1,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 675 Menschen niedriger, ein Minus von 4,4 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 261 Personen, ein Rückgang von 1,5 Prozent. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 261 Personen und damit 1,5 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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