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Arbeitslosigkeit im Landkreis Oder-Spree aktuell im März: Arbeitslosigkeit fällt im März um 2,6 Prozent

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in der Oder-Spree im März aus!

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Arbeitslosenstatistik Bild: Adobe Stock / max dallocco

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell im Landkreis Oder-Spree?

Gute Nachrichten von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Oder-Spree sank im März deutlich. Die Zahl der Arbeitslosen ging um 160 Personen und damit 2,6 Prozent auf 5.972 zurück.

Arbeitslosenquote im Landkreis Oder-Spree im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent. Damit liegt die Quote über dem Landesdurchschnitt von 6,3 Prozent.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen sank um 22 oder 0,7 Prozent auf 2.936 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Oder-Spree auf 49,2 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in der Oder-Spree niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit im Landkreis Oder-Spree um 255 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 4,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,2 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 6,2 Prozent betragen.

Wer ist von Arbeitslosigkeit im Landkreis Oder-Spree besonders betroffen?

Für einige Bevölkerungsgruppen lag die Arbeitslosenquote über, für andere unter der allgemeinen Quote von 6,4 Prozent.
Junge Menschen sind in der Oder-Spree häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als der Durchschnitt. Für unter 25-Jährige weist die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenquote von 7,7 Prozent aus. Ihre Arbeitslosenquote liegt damit 1,3 Prozentpukte über dem Durchschnitt. Auch Ältere sind häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, für Menschen über 55 lag die Arbeitslosenquote bei 6,6 Prozent. Eine getrennte Quote wird außerdem für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erhoben, sie lag im März bei 29 Prozent.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Von den 5.972 Arbeitslosen im Landkreis Oder-Spree beziehen 4.091 Bürgergeld. Das entspricht einem Anteil von 68,5 Prozent an allen Arbeitslosen. Die Zahl der Arbeitslosen mit Bürgergeldbezug lag um 63 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 1,5 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Nicht berücksichtigt sind in den Arbeitslosenzahlen Leistungsbezieher, die arbeiten, aber wegen zu geringen Einkommens Sozialleistungen beziehen, die zur Schule gehen oder aus anderen Gründen keine Arbeit suchen, etwa weil sie Kinder erziehen. Auch Teilnehmer an Fördermaßnahmen der Jobcenter gelten nicht als arbeitslos. Deshalb beziehen weiter mehr Menschen Bürgergeld, als Bürgergeldempfänger arbeitslos gemeldet sind.

Wer erhält im Landkreis Oder-Spree Bürgergeld?

Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge bezogen im März im Landkreis Oder-Spree 10.800 Menschen Bürgergeld. 7.995 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Sie sind also mindestens 15 Jahre alt und haben weder das Rentenalter erreicht ("Regelaltersgrenze") noch sind sie wegen schwerer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig und beziehen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder.
Im Vergleich zum Vormonat erhöhte sich damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 19 Menschen, ein Anstieg um 0,2 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 13 Menschen niedriger, ein Minus von 0,6 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern stieg die Zahl der Betroffenen verglichen mit dem Vormonat um 35 Personen, ein Zuwachs von 0,4 Prozent. Gegenüber dem März des vergangenen Jahres fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 35 Personen und damit 0,4 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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