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Arbeitslosigkeit in Köln aktuell im März: Arbeitslosigkeit fällt im März um 1,4 Prozent

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorgelegt. So sieht der Arbeitsmarkt in Köln im März aus!

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Aktuelle Eilmeldungen aus dem Ressort Wirtschaft kompakt auf news.de. Bild: Adobe Stock / drubig-photo

Wie viele Arbeitslose gibt es aktuell in Köln?

Die Arbeitslosigkeit in Köln ist im März zurückgegangen. Die Zahl der Arbeitslosen sank um 763 Personen und damit 1,4 Prozent auf 54.277.

Arbeitslosenquote in Köln im März 2024

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 8,9 Prozent. Diese niedrige Quote bringt dem Köln einen Platz als Kreis mit der Arbeitslosenquote in Deutschland. Typischerweise liegt die Arbeitslosigkeit in kreisfreien Städten und Stadtkreisen etwas höher als in Landkreisen.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen sank um 185 oder 0,8 Prozent auf 24.060 Personen. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die bereits ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das trifft in der Köln auf 44,3 Prozent der Arbeitslosen zu.

Arbeitslosigkeit in Köln niedriger als im Vormonat, aber höher als vor einem Jahr

Im Vergleich zum März des Vorjahres lag die Arbeitslosigkeit in Köln um 2.093 Personen höher. Das entspricht einem Anstieg um 4,0 Prozent. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte. Vor einem Jahr hatte sie noch 8,6 Prozent betragen.

Männer mit deutlich höherer Arbeitslosenquote

Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von Arbeitslosigkeit betroffen. Teilweise kann die Arbeitslosenquote deutlich vom Durchschnittswert von 8,9 Prozent abweichen.
Die Arbeitslosenquote der Männer lag mit 9,3 Prozent deutlich höher als die der Frauen von 8,4 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt außerdem Arbeitslosenquoten für jüngere und ältere Menschen. Unter 25-Jährige hatten eine Arbeitslosenquote von 6,0 Prozent, 55 bis unter 65-Jährige von 10,6 Prozent. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Ausländer, ihre Arbeitslosenquote lag bei 19,1 Prozent.

Bürgergeld in Arbeitslosenstatistik

Mehr als 50 Prozent der Arbeitslosen in Köln beziehen Bürgergeld, nämlich 39.606 von insgesamt 54.277. Somit erhalten 73,0 Prozent der Arbeitslosen diese Form der Sozialhilfe. Ihre Zahl lag um 232 niedriger als im Vormonat, was einem Rückgang von 0,6 Prozent entspricht.
Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die neue Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld, oft auch als "Hartz IV" bezeichnet. Mit der Umbenennung einher ging auch eine Erhöhung der Zahlungen sowie einige weitere Änderungen.
Allerdings ist ein großer Teil der Bürgergeld-Beziehenden nicht arbeitslos gemeldet. Teilweise handelt es sich dabei um Beschäftigte oder Selbständige, die zwar mindestens 15 Stunden arbeiten und daher nicht arbeitslos sind, deren Einkommen aber nicht ausreicht und die daher ergänzend Sozialleistungen beziehen. Auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit kleinen Kindern können Bürgergeld beziehen, ohne Arbeit zu suchen. Aus diesem Grund sind viele Empfänger von Bürgergeld nicht arbeitslos.

Wer erhält in Köln Bürgergeld?

Im März bezogen Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge in Köln 116.134 Menschen Bürgergeld. 81.614 Personen davon gelten als erwerbsfähig. Das bedeutet, dass sie mindestens 15 Jahre alt und noch nicht in Rente (einschließlich Erwerbsunfähigkeitsrente) sind. Bei den nicht-erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern handelt es sich überwiegend um Kinder.
Im Vergleich zum Vormonat sank damit die Zahl der Bürgergeld-Empfänger um 130 Menschen, ein Rückgang um 0,1 Prozent. Gegenüber dem März vor einem Jahr lag die Zahl der Menschen, die diese Form der Unterstützung beziehen, um 1.064 Menschen niedriger, ein Minus von 2,2 Prozent.
Bei den erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern sank die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vormonat um 100 Personen, ein Rückgang von 0,1 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr fiel die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher um 100 Personen und damit 0,1 Prozent.

Wer zählt in die Arbeitslosenstatistik?

Um als arbeitslos gezählt zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Zunächst müssen die Personen bei einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder einem kommunalen Arbeitsamt gemeldet sein. Außerdem dürfen sie maximal 15 Stunden arbeiten und müssen an einer Arbeitsstelle von mindestens 15 Stunden interessiert sein. Wer eine Beschäftigung von zehn Stunden sucht, gilt also nicht als arbeitslos, wer eine Teilzeitbeschäftigung von 14 Stunden hat und seine oder ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden erhöhen will dagegen schon. Allerdings gibt es eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen. So werden beispielsweise Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsämter nicht als arbeitslos gezählt. Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 ist dagegen keine Voraussetzung, um als arbeitslos gezählt zu werden.
Sie wollen weiterlesen? Lesen Sie auch unsere Beiträge zur Arbeitslosigkeit in Deutschland insgesamt, in Nordrhein-Westfalen oder anderen Bundesländern oder einen der weiteren 399 Beiträge zur Arbeitslosigkeit in den deutschen Landkreisen und Städten!
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit erstellt. Er wird monatlich automatisch aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 28.03.2024. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Arbeitslosenstatistik erhalten Sie bei der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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roj/news.de

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