
- Viele reisen für Partytourismus nach Mallorca
- Die Insel hat daher bestimmte Gesetze eingeführt
- Wer die Regeln nicht beachtet, bekommt hohe Strafen aufgebrummt
Der Ballermann ist wohl eines der beliebtesten Ziele deutscher Partytouristen - wer will, kann hier ausgelassen feiern, trinken und tanzen. Doch mittlerweile gibt es bestimmte Benimm-Regeln auf der spanischen Insel, die für eine angenehmere Stimmung zwischen Einheimischen und Touristen sorgen sollen. Die Polizei achtet dabei strengstens darauf, dass diese eingehalten werden. Wer über die Stränge schlägt, dem drohen teils hohe Strafen.
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Cannabis und andere Drogen bleiben auf Mallorca weitgehend verboten
Auch am Ballermann ist der Konsum illegaler Drogen strikt verboten - das schließt auch Cannabis ein, das bis auf Ausnahmen zu medizinischen Zwecken in Spanien noch immer verboten ist. Auch wenn der Konsum in Deutschland mittlerweile legalisiert wurde, bleibt Gras in vielen anderen Ländern weiterhin eine illegale Droge. So kann allein der Besitz kleinster Mengen beispielsweise in Singapur zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren Gefängnis führen.
Ganz so schwerwiegend fallen die Strafen in Spanien nicht aus: Wenn die in der Öffentlichkeit mitgeführte Grasmenge weniger als 30/40 Gramm beträgt, können Bußgelder von 300 Euro bis 630 Euro fällig werden - erst ab 50 Gramm werden die Strafen wirklich schwerwiegend. Auch der Verkauf stellt ein Verbrechen dar und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens neun Monaten vergolten - die Dauer der Haftstrafe variiert allerdings mit der Menge. In den eigenen vier Wänden ist der Konsum allerdings dank einer Gesetzeslücke erlaubt.
Bis zu 60.000 Euro Strafe: Diese Vergehen werden richtig teuer
Leichte Geldstrafen kann es auch für einige andere Verstöße geben:So werden etwa der Einkauf bei illegalen Straßenhändlern, Nacktheit an unerlaubten Orten oder Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen laut "Mallorca Zeitung" mit Bußgeldern von jeweils bis zu 750 Euro geahndet.
Schwerwiegendere Verstöße werden allerdings härter bestraft: Dazu gehören unter anderem das Baden bei roter Flagge, wildes Campen oder das Liegenlassen von Müll. Diese Verstöße ziehen Strafen bis zu 1.500 Euro nach sich.
Sehr schwere Vergehen, beispielsweise diskriminierendes Verhalten oder stark störender Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, können Bußgelder von bis zu 3.000 Euro nach sich ziehen. Bedeutet: Wer unter Alkoholeinfluss öfter mal die Kontrolle verliert, muss sich in Acht nehmen. Auch Wildpinkeln gehört laut der "Hamburger Morgenpost" mittlerweile zu den besonders schweren Verstößen.
Das sogenannte "Balconing" kann laut "Holiday Check" sogar mit bis zu 60.000 Euro Strafe geahndet werden und gehört damit zu den teuersten Verstößen. Dabei handelt es sich um eine Art Mutprobe von Touristen, bei denen diese von einem Balkon in den Pool oder auf andere Balkons springen. Der Trend führt jährlich zu vielen Schwerverletzten und Toten.
Diese Faktoren spielen beim Strafmaß eine Rolle
Wie hoch das Strafmaß ausfällt, ist in der Regel abhängig von verschiedenen Faktoren. Dabei wird betrachtet,
- ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde,
- wie groß der entstandene Schaden ist,
- ob der Täter einen Vorteil dadurch erlangte,
- welche sozialen und ökologischen Folgen die Tat hatte,
- und ob es sich um eine Wiederholung innerhalb eines Jahres handelt.
Eine schnelle Wiedergutmachung kann sich mildernd auf die Höhe der Strafe auswirken.
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