Badeshorts-Verbot: Frankreichs kurioseste Gesetze - was wirklich verboten ist

Toten-Ehen, Kussverbot am Bahnsteig und Badeslip-Pflicht - in Frankreich gibt es allerhand kuriose Gesetze. Was beim Frankreich-Urlaub zu beachten ist und welche dieser Gesetze wirklich gelten, erklären wir hier.

Von news.de-Redakteur - Uhr

Kuriose Gesetze gibt es in Frankreich zuhauf - darunter auch ein Badeshorts-Verbot. (Foto) Suche
Kuriose Gesetze gibt es in Frankreich zuhauf - darunter auch ein Badeshorts-Verbot. Bild: picture alliance/dpa | Thomas Warnack
  • In Frankreich gibt es einige sehr kuriose und alte Gesetze
  • Dazu zählt unter anderem ein Badeshorts-Verbot in Schwimmbädern
  • Außerdem: Wer den Eiffelturm fotografieren will, sollte etwas beachten

Frankreich ist bekannt für seine extravagante Küche, romantische Aussichten - und überraschend skurrile Gesetze. Manche dieser Vorschriften wirken heute eher amüsant als sinnvoll. Wir zeigen Ihnen, welche seltsamen Vorschriften beim nächsten Urlaub in Frankreich zu beachten sind - und warum Sie lieber keine Badeshorts einpacken sollten. Vorsicht: Manchmal handelt es sich auch nur um Mythen.

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Badeshorts-Verbot: Wer mit den falschen Hosen kommt, fliegt aus dem Pool

Besonders relevant für jeden, der im Frankreich-Urlaub plant, einen Abstecher ins kühle Nass zu machen: Wer als Mann die falschen Badehosen trägt, der wird im Schwimmbad zurechtgewiesen. Gemeint sind alle Hosen außer Badeslips - die kleinen, eng anliegenden Badehöschen, die so gut wie keiner hierzulande trägt. "Der Dreck oder Sand in den Taschen der Shorts könnte die Filteranlagen der Pools verstopfen", erklärt eine Sprecherin des Reiseveranstalters Neckermann das Verbot. Weite Shorts gelten zudem als Straßenbekleidung, die potenziell Bakterien oder Dreck mit in das Wasser schleppen. Wer sich also unwohl damit fühlt, im engen Slip zu baden, der sollte lieber einen Bogen um Schwimmbäder machen.

Frankreich erlaubt es, Tote zu heiraten

Zugegeben, dieses Gesetz findet nicht allzu häufig Anwendung in der Praxis - und ist für die meisten Urlauber vermutlich auch nicht von Relevanz. Aber: In Frankreich kann man eine verstorbene Person heiraten. Mit Nekrophilie oder ähnlichen Vorlieben hat das übrigens nichts zu tun. Auch der Hintergrund des Gesetzes ist deutlich weniger absurd, als es zunächst klingt.

Das Gesetz fand seinen Ursprung in den 50er-Jahren und wurde vom damaligen französischen Staatsoberhaupt Charles de Gaulles eingeführt. Es wurde kreiert, um uneheliche Kinder zu legitimieren, die Frauen mit Verstorbenen hatten. Ein Erbrecht besteht durch die nachträgliche Eheschließung mit dem Verstorbenen allerdings nicht. Zudem wird die lebendige Ehepartnerin direkt nach der formalen Heirat zur Witwe erklärt.

Bahnhofs-Mythos: Küssen am Bahnsteig ist verboten

Ja, richtig gelesen: An französischen Bahnhöfen ist Paaren das Küssen verboten. Hintergrund soll angeblich sein, dass das Küssen am Bahnsteig zu Verzögerungen führen könnte - zumindest wird das immer wieder behauptet. Und zwar so oft, dass das staatliche französische Bahnunternehmen SNCF eine Gegenkampagne startete: Die SNCF lud Reisende im Rahmen des Wettbewerbs "#frenchkiss" dazu ein, sich auf den Bahnsteigen zu küssen und ihre Küsse in den sozialen Netzwerken zu teilen. Die Kampagne sollte mit dem Gerücht aufräumen und Reisenden zeigen, dass das Küssen absolut erlaubt (und in diesem Fall sogar erwünscht) ist.

Haustiere brauchen Bahntickets - auch Schnecken

Erneut ein kurioses Bahngesetz, dieses Mal allerdings kein Mythos - denn in 2008 wurde tatsächlich ein Franzose von der französischen Bahngesellschaft SNCF dazu aufgefordert, ein Ticket für seine an Bord eines Hochgeschwindigkeitszugs mitgeführte Schnecken zu zahlen. Alle Haustiere brauchen ein Ticket - so eben auch die Schnecken im Gepäck des Mannes. Für Tiere unter 6 Kilogramm Körpergewicht zahlen Besitzer immerhin nur die Hälfte des normalen Preises. Allerdings: Tierische Helfer wie Blindenhunde dürfen kostenlos mitfahren.

Fotokünstler aufgepasst: Der Eiffelturm ist urheberrechtlich geschützt

Wer plant, Fotos aus dem Paris-Urlaub zu verkaufen, der muss vorsichtig sein: Während der beeindruckende Eiffelturm selbst ein völlig unproblematisches Fotomotiv ist, kann es rechtliche Schwierigkeiten verursachen, den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren. Dass dieser Unterschied tatsächlich rechtlich von Belang ist, liegt an den europäischen Urheberrechts-Gesetzesgrundlagen.

Diese besagen, dass berühmte Wahrzeichen genau wie andere Kunstwerke auch urheberrechtlich geschützt werden können. Dieser Schutz gilt in der Regel bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Der Erbauer des Eiffelturms, Gustave Eiffel, verstarb bereits 1923 - demnach war der Eiffelturm selbst bereits 1993 nicht mehr geschützt. Das Problem: Die Beleuchtung wurde erst nachträglich in 1985 von Pierre Bideau installiert, der erst 2021 verstarb. Demnach wird es noch bis 2091 dauern, bis Fotografien des Eiffelturms bei Nacht verkauft werden dürfen.

Nacktheit ist auch daheim verboten - wenn man gesehen werden kann

Sie wollen erstmal nach der langen Reise nach Frankreich einfach nur ankommen und ein langes Bad nehmen? Vorsicht: Achten Sie darauf, dass Sie auf keinen Fall von außerhalb des Zimmers gesehen werden können. Bei Exhibitionismus drücken die Franzosen nicht eben mal ein Auge zu - wer gesehen wird, der kann mit einer Strafe von bis zu 15.000 Euro und einem Jahr Gefängnis rechnen. Der Artikel 222-32 des französischen Strafgesetzes verbietet es explizit, nackt im eigenen Zuhause zu sein, sollte die Chance bestehen, dass andere einen sehen können. Selbst wer nur für einen kurzen Moment zu sehen war, kann dafür belangt werden.

Ironisch: FKK erfreut sich in Frankreich größter Beliebtheit - so zieht etwa das DorfCap d'Agde jährlich viele Nudisten aus ganz Europa an. Zudem bietet das Land zahlreiche FKK-Campingplätze, Strände und eine ausgeprägte Naturismus-Kultur an.

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