Kabinett: Härtere Strafen für Angriffe auf Zugbegleiter und Polizisten
Wer Polizeibeamte, Ärzte oder Zugpersonal angreift, soll künftig mit härteren Strafen rechnen müssen. Auch in Fällen von Volksverhetzung soll sich etwas ändern.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Angriffe auf Busfahrer, Zugbegleiter und Beschäftigte anderer dem Gemeinwohl dienender Einrichtungen sollen künftig härter bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, über den das Kabinett an diesem Mittwoch beraten will. Demnach sollen die Strafdrohungen bei Angriffen auf beispielsweise Zugbegleiter künftig denen bei Angriffen auf Vollzugsbeamte entsprechen.
Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erarbeitete Entwurf beinhaltet auch eine höhere Mindeststrafe für Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten. Bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate steigen. Für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sieht der Entwurf bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe vor. Besonders schwere Fälle sind extra geregelt. Dazu zählen Waffeneinsatz, gemeinschaftliche Tat, schwere Gefahren für das Opfer und ein hinterlistiger Überfall. Dann drohen ein bis zehn Jahre Haft. Aktuell wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich.
Gewalt in Praxen und Kliniken
Für tätliche Angriffe auf Angehörige von Heilberufen sieht der Entwurf mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen ein bis zehn Jahre vor. Als Angehörige eines Heilberufs werden etwa Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonal sowie Apotheker erfasst.
Verlust des passiven Wahlrechts
Ein Gericht soll künftig bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zusätzlich zur Freiheitsstrafe die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und bei Wahlen zu kandidieren, aberkennen können – sofern die verhängte Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr beträgt. Der Entzug des passiven Wahlrechts wäre allerdings eine Ermessensentscheidung des Gerichts, keine automatische Folge des Urteils.
Einen ersten Entwurf für einen besseren Schutz von Menschen, deren Arbeit dem Gemeinwohl dient, hat das Justizministerium schon Ende 2025 vorgelegt. Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema im Februar, als der Fall eines Zugbegleiters bundesweit für Bestürzung sorgte. Der Bahnmitarbeiter starb nach einem tätlichen Angriff bei einer Fahrscheinkontrolle.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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