Landtagswahl: So könnte es in Sachsen-Anhalt zur Neuwahl kommen
Sachsen-Anhalt hat gewählt, aber die Regierungsbildung ist völlig unklar. Schon bringt AfD-Spitzenkandidat Siegmund das Thema Neuwahl ins Spiel. Unter welchen Umständen wäre sie möglich?
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt könnte eine Regierungsbildung schwierig werden. Denn die AfD hat nach dem vorläufigen Endergebnis im Landtag keine absolute Mehrheit. Ob sie im neuen Parlament genügend Stimmen für die Wahl ihres Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten findet, ist offen. Siegmund sprach bereits am Wahlabend "im Notfall" von einer Neuwahl. Unter diesen Voraussetzungen sieht die Landesverfassung einen Weg dahin vor:
Für die Wahl des Ministerpräsidenten gibt es in der Landesverfassung ein gestuftes Verfahren. Im ersten Wahlgang muss ein Kandidat die Stimmenmehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereinen. Aktuell wären das 42. Gelingt ihm das nicht, folgt innerhalb von sieben Tagen ein neuer Wahlgang.
Neuwahl-Möglichkeit eins
Fehlt diese Mehrheit weiterhin, entscheidet der Landtag innerhalb von weiteren vierzehn Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode. Stimmt eine Mehrheit seiner Mitglieder dem zu, muss eine Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden.
Gibt es im Landesparlament jedoch keine Mehrheit für die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode, findet unverzüglich ein neuer und damit dritter Wahlgang statt. Gewählt ist dann, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Das könnten dann aktuell auch weniger als 42 sein.
Nach dem Ende ihrer Amtszeit führen der bisherige Ministerpräsident und auf dessen Ersuchen auch sein Kabinett die Geschäfte bis zur Amtsübernahme durch die Nachfolger weiter. Dieser Zustand kann andauern, da die Landesverfassung für die Durchführung des ersten Wahlgangs für die Nachfolge keine ausdrückliche Frist enthält.
Neuwahl-Möglichkeit zwei
Auch unabhängig von einer Ministerpräsidentenwahl kann der Landtag seine Wahlperiode vorzeitig beenden. Ein entsprechender Antrag ist allerdings frühestens sechs Monate nach Beginn der Wahlperiode zulässig und muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder gestellt werden. Für den Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Neuwahl muss auch in diesem Fall binnen 60 Tagen stattfinden.
Neuwahl-Möglichkeit drei
Auch ein neu gewählter Ministerpräsident könnte Einfluss auf eine Neuwahl nehmen: Er kann die Vertrauensfrage stellen. Erhält sein Vertrauensantrag nicht die Mehrheit der Mitglieder des Landtags, kann der Ministerpräsident frühestens eine Woche, spätestens zwei Wochen nach der Abstimmung die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode beantragen. Wird sie auf diesem Weg beendet, muss ebenfalls binnen 60 Tagen neu gewählt werden.
Ob auch ein geschäftsführender Ministerpräsident einen solchen Vertrauensantrag stellen kann, ist in der Landesverfassung nicht ausdrücklich geregelt. Dagegen könnte angeführt werden, dass er nur geschäftsführend im Amt ist und seine Stellung nicht auf einer Wahl durch den neu gewählten Landtag beruht.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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