Jens Spahn im Babyglück: Doch statt Glückwünsche hagelt es Kritik - darf der das?

Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. "Georg ist unser ganzes Glück", schrieb der CDU-Politiker bei Instagram. Doch das Elternglück entfacht eine heftige Debatte über das Thema Leihmutterschaft.

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Jens Spahn und Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. Im Netz entbrennt eine Diskussion zum Thema Leihmutterschaft. (Foto) Suche
Jens Spahn und Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. Im Netz entbrennt eine Diskussion zum Thema Leihmutterschaft. Bild: Annette Riedl/dpa/dpa
  • Jens Spahn verkündet Elternglück - "stolze Papas" von Sohn Georg
  • Diskussion über Leihmutterschaft entbrennt - CDU-Politiker steht in der Kritik
  • Leihmutterschaft in Deutschland verboten - so ist die Rechtslage
  • Politiker als Vorbildfunktion? So reagiert das Netz auf die Baby-Nachricht Spahns

Unions-Fraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. "Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm", sagte Spahn gegenüber der "Bild"-Zeitung. "Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen." Der Junge kam nach Informationen der Zeitung in den USA zur Welt und wurde von einer Leihmutter geboren.

Jens Spahn spricht über schwierige Voraussetzungen

Spahns Büro bestätigte die Medieninformationen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der 46-Jährige wolle sich aber nicht weiter äußern. Spahn und Funke (45) sind seit 2017 verheiratet. In der Vergangenheit hatte Spahn über seinen Kinderwunsch gesprochen. Der "Bunten" sagte er 2021: "Ich denke, wir wären gute Eltern". Im November sagte der CDU-Politiker in der ntv-Sendung "Pinar Atalay", bisher habe sich der Wunsch nicht erfüllt. Damals fügte er hinzu: "Jetzt sind die Voraussetzungen bei uns sowieso noch etwas schwieriger, um den zu erfüllen." In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten und auch ein kontroverses Thema.

Jens Spahn im Elternglück: "Die stolzen Papas" von Sohn Georg

"Bild" zitiert aus einer Nachricht des Paars an Freunde und Kollegen. "Wir sind überglücklich und schockverliebt in den kleinen Mann und freuen uns, wenn ihr ihn bald selbst kennenlernt. Voller Freude auf ein gemeinsames Leben zu Dritt, die stolzen Papas." Die Zeitung zitiert Funke mit den Worten: "Uns ist bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft Unsicherheit herrscht und auch manches Vorurteil besteht. Aber wie sagte der große Franz Beckenbauer: "Der liebe Gott freut sich über jedes Kind."

Leihmutterschaft in den USA - Kritik an Jens Spahn und Ehemann Daniel Funke

Dass ausgerechnet Jens Spahn als CDU-Politiker diese gesetzliche Regelung offenbar umgangen hat, sorgt im Netz für heftige Diskussionen. In der Kommentarspalte bei Instagram verschaffen User:innen ihrem Unmut Luft:

  • "Sollte es zutreffen, dass das Kind von einer Leihmutter in den USA ausgetragen wurde, um die deutsche Rechtslage zu umgehen, dann finde ich das gerade bei einem Spitzenpolitiker mehr als verwerflich."
  • "Verwerflich?? Es ist ein Verbrechen!!"
  • "Als Politiker deutsche Gesetze umgehen, eigentlich unfassbar."
  • "Ich persönlich befinde ich mich hier etwas im Zwiespalt. Einerseits freue ich mich für jeden, der sich ein Kind wünscht und auch eines bekommt, andererseits finde ich es sehr fragwürdig, wenn ein Politiker einen Weg wählt, der in Deutschland verboten ist. Schöner wäre es gewesen an einer Gesetzesänderung zu arbeiten die es auch Paaren ermöglicht ein Kind zu bekommen die dafür nicht einfach ins Ausland gehen können."
  • "Die Kinderheime in Deutschland sind voll... Aber klar, wenn man deutsches Gesetz umgehen will, geht man in die USA und kauft sich eine Leihmutter."
  • "Hm , meine Frage wäre: hätte man nicht hier in Deutschland ein Kind adoptieren können"
  • "Leihmutterschaft ist Menschenhandel und zu Recht in Deutschland verboten.
    Aber die Sklavin war ja in den USA, also alles cool. Viel Glück mit eurem gekauften Kind."

Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland beim Thema Leihmutterschaft?

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Auch eine Eizellenspende ist nicht erlaubt. Mediziner können sich strafbar machen, wenn sie eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt.

Verträge über eine Leihmutterschaft gelten hierzulande zivilrechtlich als sittenwidrig und sind damit wirkungslos. Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat. Leihmütter und ein Paar, das sie beschäftigt, werden in Deutschland aber nicht bestraft, sondern nur etwaige Vermittler.

Nicht die erste Debatte über Leihmutterschaft in Deutschland

Eine Debatte über Leihmutterschaft hatte es bereits im April gegeben, als der Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil ihre Elternschaft bestätigten. "Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind", sagte Streeck damals der "Bunten". Laut "Bunte" wurde auch das Kind dieses Paars in den USA geboren.

In den USA ist Leihmutterschaft nach Angaben von Kinderwunsch-Beratungswebsites nicht bundesstaatlich geregelt, sondern jeweils auf Ebene der Bundesstaaten. Eine Elternschaft muss in Deutschland nachträglich rechtlich anerkannt werden.

Bedenken gibt es in Deutschland vor allem, weil eine Kommerzialisierung befürchtet wird - dass Leihmütter bezahlt werden. Einevon der damaligen Ampel-Regierung im März 2023 eingesetzte Kommission kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung der Eizellenspende verfassungsrechtlich möglich wäre. 

Auch diese Experten betonten, die kommerzielle Leihmutterschaft solle verboten bleiben. Eine Zulassung der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft wäre dem Gesetzgeber rechtlich möglich, wenn diese auf Ausnahmefälle beschränkt würde. Beispiel wäre etwa ein enges Verhältnis zwischen den Wunscheltern und der Leihmutter. 

Keine gesetzliche Änderung beim Thema Leihmutterschaft geplant

Zu einer Gesetzesänderung kam es nicht und sie ist auch nicht in Sicht. In einem Interview im Mai wurde Bundesjustizministerin, Stefanie Hubig (SPD), gefragt, ob die Möglichkeit einer Leihmutterschaft für schwule Paare in Deutschland eröffnet werden solle. Sie antwortete damals: "Wir haben dazu nichts im Koalitionsvertrag vereinbart, und ich sehe dafür in der Bundesregierung auch keine Mehrheit."

Für das Verbot der Leihmutterschaft ist das Embryonenschutzgesetz relevant, das in der Verantwortung des Gesundheitsministeriums liegt. Das Abstammungsrecht dagegen verantwortet das Bundesjustizministerium.

In einem Beschluss des CDU-Parteitags im Februar dieses Jahres hieß es: "Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft – auch in altruistischen Modellen – in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern."

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/news.de/mlk/dpa

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