Mit Renten-Rechner: Höheres Rentenalter geplant - so lange könnten Sie noch arbeiten

Die Bundesregierung will die Empfehlungen der Rentenkommission bis Ende 2026 in ein Gesetzespaket überführen. Geplant ist unter anderem ein echter Renten-Hammer: Das Rentenalter soll schrittweise steigen. Unser Rechner zeigt, was die Pläne für Ihren möglichen Rentenbeginn bedeuten könnten.

Von news.de-Redakteur - Uhr

Die Vorschläge der Rentenkommission unter Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sind nun bekannt geworden. (Foto) Suche
Die Vorschläge der Rentenkommission unter Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sind nun bekannt geworden. Bild: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
  • Koalition will Empfehlungen der Rentenkommission gesetzlich umsetzen
  • Rentenalter soll nach 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt werden
  • Mit unserem Rechner finden Sie heraus, wann Sie womöglich in Rente gehen

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Die geplante Rentenreform nimmt nach großem Zoff zwischen Union und SPD endlich konkrete Formen an. Die Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, die Empfehlungen der Rentenkommission unter Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas in einem Gesetzespaket umzusetzen. Dieses soll nach dem Willen der Koalition bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet werden.

Vollständig ausformuliert ist der Gesetzesentwurf bislang noch nicht, doch bereits jetzt ist absehbar, dass das Paket ein echter Renten-Hammer wird. So ist etwa bekannt geworden, dass das Renteneintrittsalter in Zukunft in regelmäßigen Abständen steigen soll. Welche Auswirkungen die Änderungen auf Ihre Rente haben könnten, erfahren Sie hier.

Koalition will Empfehlungen der Rentenkommission umsetzen

Die Alterssicherungskommission hatte ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 vorgelegt. Darin finden sich insgesamt 33 Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Zentrale Vorschläge sind eine Anhebung des Renteneintrittsalters, eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente und die Ausweitung des Kreises der Versicherten.

Aus den Empfehlungen soll laut Bundesregierung nun auch ein Gesetzespaket werden. Bislang bleibt jedoch unklar, ob sämtliche Einzelheiten unverändert in den Gesetzentwurf übernommen werden. Änderungen können sich noch innerhalb der Bundesregierung sowie im anschließenden Verfahren im Bundestag und Bundesrat ergeben.

Rentenalter soll nach 2031 schrittweise steigen

Nach bislang geltendem Recht wird die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt bis 2031 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Der Geburtsjahrgang 1964 ist der erste Jahrgang, für den die Altersgrenze von 67 Jahren vollständig gilt. Dabei soll es jedoch nicht bleiben:Nach dem Vorschlag der Kommission würde die Regelaltersgrenze nach 2031 weiter steigen, falls sich auch die durchschnittliche Lebenserwartung weiter erhöht. Die Altersgrenze soll dabei nicht willkürlich festgesetzt, sondern an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden.

Für die Erhöhung ist ein Verhältnis von zwei zu eins vorgesehen: Steigt die Lebenserwartung um insgesamt zwölf Monate, würden davon acht Monate auf ein längeres Erwerbsleben und vier Monate auf einen längeren Rentenbezug entfallen. Aktuellen Prognosen des Statistischen Bundesamtes zufolge könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 so schrittweise um etwa sechs Monate steigen - von 67 auf ungefähr 67,5 Jahre. Damit wäre alle zehn Jahre mit einer Erhöhung um weitere sechs Monate zu rechnen.

Jahr Eintrittsalter
2032 67
2042 67,5
2052 68
2062 68,5
2072 69
2082 69,5
2092 70

Eine verbindliche "Rente bis 70" enthält der Abschlussbericht nicht. Wie sich die Altersgrenze nach 2041 entwickelt, soll von der tatsächlichen Lebenserwartung abhängen. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die jeweilige Grenze mindestens fünf Jahre im Voraus festgelegt und regelmäßig überprüft werden.

Wann könnte ich regulär in Rente gehen?

Doch was genau bedeuten die Änderungen für Sie und Ihren Renteneintritt? Wie lange Sie laut Prognose auf den Rentenstart warten müssten, erfahren Sie mit unserem News.de-Rentenrechner.

Unverbindliche Modellrechnung

Wann könnte ich regulär in Rente gehen?

Nach den Empfehlungen der Rentenkommission könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67 Jahre und sechs Monate steigen. Für spätere Jahre schreibt der Rechner diese Entwicklung als unverbindliches Szenario fort.

Für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1964 zeigt der Rechner die derzeit geltende Regelaltersgrenze. Für jüngere Jahrgänge handelt es sich um eine Modellrechnung auf Grundlage der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Die Reform ist noch nicht geltendes Recht.

Der Rechner berücksichtigt keine Versicherungszeiten, vorgezogenen Altersrenten, Abschläge, Erwerbsminderungsrenten oder sonstigen Sonderregelungen. Das Ergebnis ersetzt keine persönliche Rentenauskunft.

Stand: 6. Juli 2026

Hinweis: Die Berechnungen des Renten-Rechners basieren auf aktuellen Informationen und Prognosen zur Rentenreform und müssen nicht zwingend mit dem realen Eintrittsalter übereinstimmen.

Früher in Rente: Auch hier plant die Koalition Änderungen

Aktuell können langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren eine Altersrente ab 63 Jahren beziehen, wobei die Betroffenen Abschläge von 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat in Kauf nehmen müssen. Die Rentenkommission empfiehlt, das frühestmögliche Eintrittsalter für diese Rentenart zeitnah von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Danach soll diese Altersgrenze parallel mit der regulären Altersgrenze steigen. Der Abstand zwischen dem frühestmöglichen und dem regulären Rentenbeginn soll dadurch dauerhaft drei Jahre betragen.

Auch bei besonders langjährig Versicherten soll sich viel ändern. Derzeit können Versicherte nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei früher in Rente gehen. Für ab 1964 Geborene ist dies momentan mit 65 Jahren möglich. Die Kommission empfiehlt, diesen abschlagsfreien vorzeitigen Rentenbeginn vollständig abzuschaffen.

Neue Kapitalrente soll zusätzliche Beiträge kosten

Nicht nur das Renteneintrittsalter soll sich mit dem Reformpaket ändern. So schlägt die Kommission eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente vor, bei der individuelle Kapitalkonten eingerichtet und die Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden. Dafür soll ein zusätzlicher Beitragssatz von insgesamt zwei Prozent anfallen, der jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden soll.

Auch hier soll die Einführung schrittweise in Stufen von 0,5 Prozentpunkten erfolgen - nach dem Wunsch der Kommission idealerweise ab 2028. Die Kapitalrente soll langfristig zusätzlich zur weiterhin umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ausgezahlt werden.

Weitere Empfehlungen sehen vor, neue, bislang nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige sowie Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Änderungen der gesetzlichen Rente sollen zudem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Auch der bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs soll weitgehend entfallen.

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