Sicherheitsbeauftragte Betriebe: Regierung mit Stimmen der AfD erfolgreich im Bundestag
Im Bundestag haben am vergangenen Donnerstag die Abgeordneten zum Thema "Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten" namentlich abgestimmt. Worum geht es beim Antrag? Und wer stimmte dafür und dagegen?
Von news.de-Redakteur Alexander Aßmann - Uhr
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- Dem Antrag wurde im Bundestag zugestimmt
- SPD, Union und AfD stimmten dafür, Linke und Grüne dagegen
- Es gab eine Mehrheit von 430 gegen 132 Stimmen
Bundestag: Mehrheit stimmt für Antrag
Im Bundestag wurde namentlich über einen Teil eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und persönlicher Schutzausrüstung abgestimmt, konkret über Artikel 3 zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, der die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen hatte. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung von EU-Vorgaben zu sogenannten Notfallverfahren im Binnenmarkt. Diese sollen in Krisensituationen sicherstellen, dass bestimmte Produkte, wie etwa Gasgeräte oder persönliche Schutzausrüstung, schneller auf den Markt gebracht werden können, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.
Die namentliche Abstimmung bezog sich explizit auf einen Teil des Gesetzentwurfs (Artikel 3), mit dem Regelungen im Siebten Buch Sozialgesetzbuch geändert werden sollen. Dabei geht es um die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen. Künftig soll die Pflicht hierzu stärker von der Unternehmensgröße und der konkreten Gefährdungslage abhängen. Eine feste Verpflichtung gilt erst ab 50 Beschäftigten, während sie für kleinere Betriebe nur noch bei besonderer Gefährdung vorgesehen ist (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Donnerstag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.
Der Antrag ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 629 Abgeordneten stimmten 430 dafür und 132 dagegen. 67 Bundestagsabgeordnete waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
- Union: 191 Dafür-Stimmen, 17 nicht abgegebene Stimmen
- AfD: 128 Dafür-Stimmen, 22 nicht abgegebene Stimmen
- SPD: 110 Dafür-Stimmen, 9 nicht abgegebene Stimmen
- Grüne: 76 Gegenstimmen, 9 nicht abgegebene Stimmen
- Linke: 55 Gegenstimmen, 9 nicht abgegebene Stimmen
- fraktionslos: eine Gegenstimme, eine Dafür-Stimme, eine nicht abgegebene Stimme
Was dabei auffällt: Die SPD und die Union, eine davon in der Bundesregierung, und die AfD stimmten für den Antrag.
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