Bürgergeld Reform: SPD und Union stimmen zu

Im Bundestag haben am vergangenen Donnerstag die Abgeordneten zum Thema "Umge­staltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (SGB II)" namentlich abgestimmt. Worum geht es beim Antrag? Und wer stimmte dafür und dagegen?

Von news.de-Redakteur - Uhr

Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). (Foto) Suche
Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Fabian Sommer
  • Dem Antrag wurde im Bundestag zugestimmt
  • SPD und Union stimmten dafür, Linke, Grüne und AfD dagegen
  • Es gab eine Mehrheit von 320 gegen 268 Stimmen

Bundestag: Mehrheit stimmt für Antrag

Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung dem Gesetzentwurf zur Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung zugestimmt. Ziel der Reform ist laut Regierung ein Sozialstaat mit klareren Regeln, in dem staatliche Unterstützung stärker an Eigenverantwortung und Mitwirkung der Leistungsbeziehenden gekoppelt wird.

Ein zentraler Bestandteil der Bürgergeld-Reform ist die stärkere Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Künftig sollen sie ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Vor allem alleinstehende Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung sollen grundsätzlich verpflichtet werden, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen, wenn dies zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und zumutbar ist. Gleichzeitig soll die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung Vorrang vor anderen Maßnahmen erhalten. Qualifizierung und Weiterbildung bleiben jedoch wichtige Instrumente für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt – insbesondere für Menschen unter 30 Jahren.

Auch für Eltern in der Grundsicherung gelten künftig strengere Vorgaben. Sobald eine Kinderbetreuung sichergestellt ist, sollen sie in der Regel ab dem 14. Lebensmonat des Kindes eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen.

Darüber hinaus sieht die Reform Änderungen bei Vermögen und Wohnkosten vor. Die bisherige Karenzzeit beim Schonvermögen soll entfallen; stattdessen wird das Schonvermögen nach Altersstufen gestaffelt. Zudem werden die übernommenen Kosten für Unterkunft und Miete stärker begrenzt, um die Ausgaben in der Grundsicherung zu reduzieren.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform sind strengere Sanktionen im Bürgergeld-System. Wer etwa eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht auf vorgeschlagene Stellen bewirbt, muss mit Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen. Auch bei wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen im Jobcenter sind Kürzungen vorgesehen. Im Extremfall kann der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen vollständig entfallen. Gleichzeitig sollen jedoch die Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 320 Stimmen angenommen. 268 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab zwei Enthaltungen von Jan Dieren und Ruppert Stüwe (beide SPD) (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Donnerstag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.

Der Antrag ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 320 dafür und 268 dagegen. Zwei Bundestagsabgeordnete haben sich enthalten, während 40 bei der Abstimmung nicht anwesend waren.

  • Union: 206 Dafür-Stimmen, 2 nicht abgegebene Stimmen
  • AfD: 132 Gegenstimmen, 18 nicht abgegebene Stimmen
  • SPD: 113 Dafür-Stimmen, 2 Enthaltungen, 5 nicht abgegebene Stimmen
  • Grüne: 80 Gegenstimmen, 5 nicht abgegebene Stimmen
  • Linke: 55 Gegenstimmen, 9 nicht abgegebene Stimmen
  • fraktionslos: eine Gegenstimme, eine Dafür-Stimme, eine nicht abgegebene Stimme

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