Kriminalität: EU-Staatsanwaltschaft prüft Rekordzahl an Betrugsfällen
Die Europäische Staatsanwaltschaft prüft immer mehr Fälle mit immer höherem geschätzten Schaden im Jahr. Besonders die Entwicklungen an zwei Stellen machen den Ermittlerinnen und Ermittlern Sorgen.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Ermittler der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) haben zum Stichtag Ende 2025 an einer Rekordzahl von aktiven Betrugsfällen mit einem geschätzten Gesamtschaden von gut 67 Milliarden Euro gearbeitet. Das sei fast dreimal so viel wie zum Stichtag Ende 2024, teilte die Behörde in Luxemburg mit. "Leider werden diese Zahlen in den kommenden Jahren weiter steigen", hieß es. Von den rund 3.600 Fällen wurden demnach 361 in Deutschland untersucht, mit einem geschätzten Schaden von knapp 5,8 Milliarden Euro. Der Großteil des Schadens, sowohl in Deutschland als auch insgesamt, sei auf Zoll- und Mehrwertsteuerbetrug zurückzuführen.
Die EUStA (auf Englisch: European Public Prosecutor's Office - Eppo) ist verantwortlich für die Verfolgung von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU und nahm im Juni 2021 ihre Arbeit auf. Aktuell nehmen 24 EU-Länder daran teil. Chefanklägerin Laura Kövesi zeigte sich zufrieden mit den Errungenschaften.
Hohes Risiko bei Missbrauch von Corona-Geldern
Besonders auffällig ist dem Bericht nach ein Anstieg der Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Herzstück des 750 Milliarden Euro schweren Corona-Hilfsfonds ("NextGenerationEU"). Dort gebe es ein Plus von 66,7 Prozent. "Aufgrund des hohen Volumens an Auszahlungen, das bis Dezember 2026 erwartet wird, bleibt das Risiko für Betrug und Korruption hoch", teilte die Ermittlungsbehörde mit.
Außerdem habe Eppo ein "alarmierend hohes Maß" an Betrug von großen organisierten kriminellen Gruppen beim Import und Verkauf von nicht aus der EU stammenden Waren festgestellt. Besonders relevant sei die Rolle chinesischer krimineller Netzwerke: Sie seien in großen Handelshäfen in Europa stark präsent, wo sie versuchten, die Zollabfertigungsverfahren zu kontrollieren. Scheinfirmen sollten den tatsächlichen Bestimmungsort von Waren verschleiern und Umsatzsteuerzahlungen umgehen, hieß es im Bericht.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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