Politikerbeleidigung Streichung: Initiative der AfD wird im Bundestag nicht abgelehnt

Vergangenen Donnerstag wurde im Bundestag namentlich über das Thema "Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung" abgestimmt. Was genau fordert die AfD? Und wer stimmte dafür und dagegen?

Von news.de-Redakteur - Uhr

Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). (Foto) Suche
Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Michael Kappeler
  • Der Antrag wurde im Bundestag abgelehnt
  • SPD, Union, Linke und Grüne stimmten dagegen, AfD dafür
  • Es gab eine Mehrheit von 440 gegen 133 Stimmen

Antrag AfD: Mehrheit stimmt gegen Ablehnung

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung abgelehnt. Mit dem Gesetzentwurf „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ hatte die AfD-Fraktion die Streichung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) gefordert. Dieser Paragraf regelt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens und sieht hierfür einen besonderen strafrechtlichen Schutz vor.

Zur Begründung ihres Antrags führte die Fraktion an, dass § 188 StGB zu einer Ungleichbehandlung führe, da identische Beleidigungen je nach betroffener Person unterschiedlich bestraft würden. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 enthält der Paragraf eine Qualifikation für die Beleidigung von Politiker:innen. Dies widerspreche nach Auffassung der Fraktion dem demokratischen Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland.

In seiner Beschlussempfehlung hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Donnerstag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.

Der Antrag, der von der AfD in den Bundestag eingbracht wurde, ist mit einer deutlichen Mehrheit nicht abgelehnt worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 440 dagegen und 133 dafür. 57 Bundestagsabgeordnete waren bei der Abstimmung nicht anwesend.

  • Union: 195 Gegenstimmen, 13 nicht abgegebene Stimmen
  • AfD: 133 Dafür-Stimmen, 18 nicht abgegebene Stimmen
  • SPD: 113 Gegenstimmen, 7 nicht abgegebene Stimmen
  • Grüne: 73 Gegenstimmen, 12 nicht abgegebene Stimmen
  • Linke: 58 Gegenstimmen, 6 nicht abgegebene Stimmen
  • fraktionslos: eine Gegenstimme, eine nicht abgegebene Stimme

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