Erbschaftsteuer Privilegien: Initiative der Linken scheitert im Bundestag
Vergangenen Freitag wurde im Bundestag namentlich über das Thema "Ablehnung der Streichung von Steuerprivilegien für höchste Erbschaften (Beschlussempfehlung)" abgestimmt. Worum geht es beim Antrag den Linken? Und wie haben die Fraktionen abgestimmt?
Von news.de-Redakteur Alexander Aßmann - Uhr
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- Dem Antrag wurde im Bundestag zugestimmt
- SPD, Union, Grüne und AfD stimmten dafür, Linke dagegen
- Es gab eine Mehrheit von 507 gegen 47 Stimmen
Antrag Linke: Mehrheit für Ablehnung
Der Bundestag hat einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“ abgelehnt. Die Linksfraktion fordert darin, zentrale Steuervergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht abzuschaffen. Dazu zählen insbesondere die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes sowie weitere Begünstigungen in den Paragrafen 13a bis d und 19a. Nach Ansicht der Fraktion führen diese Regelungen dazu, dass sehr große Erbschaften und Schenkungen faktisch kaum besteuert werden. Zur Begründung verweist sie darauf, dass im Jahr 2023 auf Erbschaften und Schenkungen im Wert von über sechs Milliarden Euro lediglich acht Millionen Euro Steuern angefallen seien, was einem Steuersatz von rund 0,13 Prozent entspreche. Von diesen Regelungen würden vor allem sehr vermögende Erb:innen profitieren, während kleine Erbschaften und insbesondere die neuen Bundesländer kaum begünstigt würden. Zudem kritisiert die Linksfraktion weitere Möglichkeiten zur Steuergestaltung, etwa durch die wiederholte Nutzung von Freibeträgen, spezielle Regelungen für große Immobilienbestände sowie Stiftungsmodelle. Dies führe aus ihrer Sicht zu einer Ungleichbehandlung, bei der kleinere Erbschaften höher besteuert würden als sehr große Vermögen.
Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, worin die Abehnung des Antrags empfohlen wird (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Freitag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.
Der Antrag, der von den Linken in den Bundestag eingbracht wurde, ist mit einer Mehrheit abgelehnt worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 507 dafür und 47 dagegen. 76 Bundestagsabgeordnete waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
- Union: 193 Dafür-Stimmen, 15 nicht abgegebene Stimmen
- AfD: 124 Dafür-Stimmen, 27 nicht abgegebene Stimmen
- SPD: 115 Dafür-Stimmen, 5 nicht abgegebene Stimmen
- Grüne: 75 Dafür-Stimmen, 10 nicht abgegebene Stimmen
- Linke: 46 Gegenstimmen, 18 nicht abgegebene Stimmen
- fraktionslos: eine Gegenstimme, eine nicht abgegebene Stimme
Was dabei auffällt: Die SPD, die Union und die Grüne, eine davon in der Bundesregierung, und die AfD stimmten für die Ablehnung.
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