Sichere Herkunftsstaaten Asylverfahren: Regierung mit Stimmen der AfD erfolgreich im Bundestag
Vergangenen Freitag wurde im Bundestag namentlich über das Thema "Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft" abgestimmt. Worum geht es beim Antrag? Und wie haben die Fraktionen abgestimmt?
Von news.de-Redakteur Alexander Aßmann - Uhr
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- Dem Antrag wurde im Bundestag zugestimmt
- SPD, Union und AfD stimmten dafür, Linke und Grüne dagegen
- Es gab eine Mehrheit von 455 gegen 130 Stimmen
Bundestag: Mehrheit stimmt für Antrag
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen, der vorsieht, dass künftig sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz, also für Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutz, per Rechtsverordnung festgelegt werden können. Die bisherigen Regeln für sichere Herkunftsstaaten nach Artikel 16a des Grundgesetzes bleiben davon allerdings unberührt.
Nach Darstellung der Koalitionsfraktionen soll die Einstufung eines Landes als "sicher" Asylverfahren deutlich beschleunigen. Menschen aus diesen Staaten hätten in der Regel keine Aussicht auf Schutz in Deutschland, was ihre Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schneller macht und im Falle einer Ablehnung eine zügigere Rückführung ermöglicht. Die individuelle Prüfung jedes einzelnen Antrags bleibt jedoch bestehen. Gleichzeitig soll Deutschland dadurch für Antragsteller:innen weniger attraktiv werden, die aus nicht asylrelevanten Gründen einen Schutzstatus beantragen. Der Gesetzentwurf soll damit eine Vorgabe des Koalitionsvertrags umsetzen und die Grundlage schaffen, künftig schneller auf steigende Asylanträge aus bestimmten Staaten reagieren zu können. Außerdem soll eine Regelung aufgehoben werden, die seit 2024 in Abschiebehaft- und Gewahrsamsverfahren zwingend einen Rechtsbeistand vorschreibt.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine Beschlussempfehlung mit einigen Änderungen vorgelegt. So soll unter anderem das Staatsangehörigkeitsgesetz ergänzt werden: Wer im Einbürgerungsverfahren bewusst täuscht, besticht, droht oder falsche Angaben macht, kann für zehn Jahre von einer Einbürgerung ausgeschlossen werden (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Freitag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.
Der Antrag ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 455 dafür und 130 dagegen. Drei Bundestagsabgeordnete haben sich enthalten, während 42 bei der Abstimmung nicht anwesend waren.
- Union: 205 Dafür-Stimmen, 3 nicht abgegebene Stimmen
- AfD: 133 Dafür-Stimmen, eine Enthaltung, 17 nicht abgegebene Stimmen
- SPD: 117 Dafür-Stimmen, 2 Enthaltungen, eine nicht abgegebene Stimme
- Grüne: 75 Gegenstimmen, 10 nicht abgegebene Stimmen
- Linke: 54 Gegenstimmen, 10 nicht abgegebene Stimmen
- fraktionslos: eine Gegenstimme, eine nicht abgegebene Stimme
Was dabei auffällt: Die SPD und die Union, eine davon in der Bundesregierung, und die AfD stimmten für den Antrag.
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