Rentenstabilität Kindererziehung: SPD und Union stimmen zu

Wie geht es weiter zum Thema "Stabilisierung des Rentenniveaus und Gleichstellung der Kindererziehungszeiten"? Die Abgeordneten im Bundestag haben am vergangenen Freitag dazu namentlich abgestimmt. Worum geht es beim Antrag? Und wer stimmte dafür und dagegen?

Von news.de-Redakteur - Uhr

Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). (Foto) Suche
Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Kay Nietfeld
  • Dem Antrag wurde im Bundestag zugestimmt
  • SPD und Union stimmten dafür, Grüne und AfD dagegen
  • Es gab eine Mehrheit von 318 gegen 224 Stimmen

Bundestag: Mehrheit stimmt für Antrag

Im Bundestag wurde über das Rentenpaket der Bundesregierung debattiert. Namentlich Abgestimmt wurde dabei über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der zentrale Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung stabilisieren und weiterentwickeln soll. Hintergrund ist, dass die bisherige Haltelinie für das Rentenniveau (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) von 48 Prozent Ende 2025 ausläuft und ohne neue Regelung deutliche Absenkungen drohen würden. Um dies zu verhindern, soll das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gesichert bleiben. Die daraus entstehenden Mehrkosten soll der Bund übernehmen, sodass der Beitragssatz weitgehend stabil bleiben kann.

Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die vollständige Gleichstellung von Kindererziehungszeiten (auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt). Kindererziehungszeiten erhöhen die Rente, indem sie als Beitragszeiten angerechnet und dafür Rentenpunkte erhalten werden. Für vor 1992 geborene Kinder soll die Anrechnungszeit deshalb um ein weiteres halbes Jahr auf insgesamt drei Jahre verlängert werden – genauso wie bei später geborenen Kindern. Auch diese Mehrkosten soll der Bund tragen. Zudem enthält der Entwurf Maßnahmen zur besseren finanziellen Stabilität der Rentenversicherung, etwa durch eine höhere Mindestreserve und vereinfachte Regeln für Bundeszuschüsse. Darüber hinaus sollen Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig leichter zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren können. Für sie soll das Anschlussverbot bei befristeten Arbeitsverträgen entfallen, um eine freiwillige Weiterarbeit zu erleichtern und den Arbeitsmarkt zu entlasten.

Zu dem Gesetzentwurf hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung ausgearbeitet, worin die Annahme empfohlen wird. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Freitag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.

Der Antrag ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 318 dafür und 224 dagegen. 53 Bundestagsabgeordnete haben sich enthalten, während 35 bei der Abstimmung nicht anwesend waren.

  • Union: 7 Gegenstimmen, 198 Dafür-Stimmen, 2 Enthaltungen, eine nicht abgegebene Stimme
  • AfD: 140 Gegenstimmen, 11 nicht abgegebene Stimmen
  • SPD: 120 Dafür-Stimmen
  • Grüne: 77 Gegenstimmen, 8 nicht abgegebene Stimmen
  • Linke: 50 Enthaltungen, 14 nicht abgegebene Stimmen
  • fraktionslos: eine Enthaltung, eine nicht abgegebene Stimme

Einige Abgeordnete haben nicht wie ihre Fraktionskollegen abgestimmt, etwa bei der Union.

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