Wehrdienstmodernisierung: Initiative der Bundesregierung setzt sich im Bundestag durch
Wie geht es weiter zum Thema "Modernisierung des Wehrdienstes"? Die Abgeordneten im Bundestag haben am vergangenen Freitag dazu namentlich abgestimmt. Worum geht es beim Antrag der Bundesregierung? Und wie haben die Fraktionen abgestimmt?
Von news.de-Redakteur Alexander Aßmann - Uhr
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- Dem Antrag wurde im Bundestag zugestimmt
- SPD und Union stimmten dafür, Linke, Grüne und AfD dagegen
- Es gab eine Mehrheit von 323 gegen 272 Stimmen
Antrag Bundesregierung: Mehrheit stimmt dafür
Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Wehrdienstes verabschiedet. Angestrebt wird laut Bundesregierung die Einführung eines neuen, attraktiven und grundsätzlich freiwilligen Wehrdienstes. Ab 2026 sollen deshalb alle 18-Jährigen einen Fragebogen zur Motivation und Eignung erhalten. Für Männer soll dieser verpflichtend, für Frauen freiwillig sein. Zudem soll für Männer ab Jahrgang 2008 die Musterung wieder zur Pflicht werden. Der neue Wehrdienst soll zwar freiwillig geleistet werden, doch falls die angestrebte Zahl von Bewerber:innen nicht erreicht wird, kann der Bundestag später eine „Bedarfswehrpflicht“ beschließen. Wer sich freiwillig meldet, soll eine moderne Ausbildung, eine Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto und möglichst wohnortnahe Einsatzmöglichkeiten erhalten. Soldat:innen auf Zeit sollen 2.700 Euro brutto verdienen inklusive Unterbringung und Zuschüssen für den Auto- oder Lkw-Führerschein ab mindestens einem Jahr Dienst. Der Wehrdienst soll mindestens sechs Monate dauern, kann aber individuell verlängert werden.
Mit dem neuen Wehrdienst-Modernisierungsgesetz sollen drei Ziele verfolgt werden: Erstens soll ein besseres Lagebild darüber entstehen, wie viele Wehrpflichtige in den betroffenen Jahrgängen tatsächlich zur Verfügung stehen. Zweitens will die Bundesregierung deutlich mehr Freiwillige für die Bundeswehr gewinnen und damit auch das Reservist:innenpotenzial erhöhen. Drittens soll die Möglichkeit geschaffen werden, außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls per Rechtsverordnung eine Verpflichtung zum Grundwehrdienst einzuführen, allerdings nur, wenn der Bundestag zustimmt.
Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Verteidigungsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Außerdem hat der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit erarbeitet (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Freitag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.
Der Antrag, der von der Bundesregierung in den Bundestag eingbracht wurde, ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 323 dafür und 272 dagegen. Ein Bundestagsabgeordneter hat sich enthalten, während 34 bei der Abstimmung nicht anwesend waren.
- Union: 206 Dafür-Stimmen, 2 nicht abgegebene Stimmen
- AfD: 138 Gegenstimmen, 13 nicht abgegebene Stimmen
- SPD: eine Gegenstimme, 117 Dafür-Stimmen, 2 nicht abgegebene Stimmen
- Grüne: 77 Gegenstimmen, eine Enthaltung, 7 nicht abgegebene Stimmen
- Linke: 55 Gegenstimmen, 9 nicht abgegebene Stimmen
- fraktionslos: eine Gegenstimme, eine nicht abgegebene Stimme
Einige Abgeordnete haben nicht wie ihre Fraktionskollegen abgestimmt, etwa bei der SPD.
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