Familie: Gewaltopfer sollen leichter aus Mietverträgen herauskommen

Ein neues Gesetz soll Gewaltopfern helfen, sich leichter aus gemeinsamen Mietverträgen mit Tätern zu lösen. Was sich Bundesjustizministerin Hubig konkret vorstellt.

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Opfer von häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung leichter aus gemeinsamen Mietverträgen mit ihren Peinigern lösen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der der Funke-Mediengruppe vorliegt. Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben solle so etwas einfacher werden, sagte die Politikerin.

Außerdem sollen die Opfer, es sind ganz überwiegend Frauen, auch vom Täter verlangen können, dass dieser grundsätzlich für Miete und Nebenkosten aufkommt, die nach dem Auszug der Frauen entstehen. Der Gesetzentwurf sieht dem Bericht zufolge zudem mehr Schutz für Kinder und Angehörige der Opfer vor. Familiengerichte sollen laut Hubig Schutzmaßnahmen wie Kontakt- oder Näherungsverbote künftig auch ohne gesonderten Antrag anordnen können.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik waren im Jahr 2024 fast 266.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen – 70 Prozent waren Frauen und Mädchen. Die tatsächlichen Zahlen dürften laut Justizministerium deutlich höher liegen: Bis zu 95 Prozent aller Taten werden demnach nie zur Anzeige gebracht.

Initiative kam vom Bundesrat

Hubigs Gesetzesentwurf folgt auf eine entsprechende Initiative des Bundesrats. Die Länderkammer hatte im März Änderungen im Gewaltschutzgesetz vorgeschlagen. Danach sollte Opfern die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dürfen. Zur Begründung verwies der Bundesrat darauf, dass gewalttätige Lebenspartner sich dem häufig versperren, selbst wenn die Frauen bereits ausgezogen sind.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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