Berlin: Serie von Bombendrohungen - 37-Jähriger gesteht vor Gericht
Bombendrohungen gegen Schulen, Behörden und Unternehmen sorgen immer wieder für Beunruhigung und für Polizeieinsätze. Um Dutzende solcher Taten geht es nun in einem Prozess in Berlin.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Nach einer Serie von Bombendrohungen steht ein 37-Jähriger vor einem Berliner Gericht. Dutzende Drohnachrichten soll der Angeklagte verfasst und bundesweit verschickt haben - in 16 Fällen waren laut Ermittlungen Schulen betroffen. Der Mann gestand zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger und bedauerte die Taten. Er sei wütend auf Bekannte gewesen und habe Drohschreiben oft unter deren Namen verfasst, um ihnen zu schaden. Ihm sei es nicht darum gegangen, zu verletzen oder Angst zu verbreiten.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 37-Jährigen vor dem Amtsgericht Tiergarten Bedrohung, Missbrauch von Notrufen, Vortäuschen einer Straftat sowie falsche Verdächtigung zur Last gelegt. Er habe zwischen 2022 und Februar 2025 in zahlreichen Fällen schriftlich oder telefonisch gegenüber Schulen, Polizeidienststellen, Behörden und Unternehmen vorgegeben, dass er in den jeweiligen Häusern eine Bombe versteckt habe und "alle sterben werden".
In zwei Fällen wurden Gebäude geräumt
Laut Ermittlungen verwendete der Angeklagte größtenteils als Absender die Namen von Menschen aus seinem Bekanntenkreis. "Er wollte erreichen, dass gegen diese Personen als vermeintliche Urheber der Nachrichten polizeiliche Maßnahmen eingeleitet werden", heißt es in der Anklage.
Empfänger der Mails saßen in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen. In zwei Fällen seien im Oktober 2022 in Niedersachsen eine Schule und eine Firma geräumt worden. Die Drohungen in den übrigen Fällen seien entweder nicht ernst genommen oder zu spät zur Kenntnis genommen worden.
Für den Angeklagten, der wegen ähnlicher Taten vorbestraft ist und bei dem eine Intelligenzminderung vorliegen soll, sagte der Verteidiger weiter, er habe sich in einem "Zustand erhöhter Hilflosigkeit" befunden und sich gegen "subjektiv empfundener Verletzungen" gegen die Menschen, deren Namen er verwendet habe, wehren und ihnen schaden wollen. Er habe sich "völlig unverhältnismäßig und sozialschädlich" verhalten. Der Prozess wird am 4. August fortgesetzt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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