RBB-Skandal: Noch keine Entscheidung über Anklage gegen Ex-RBB-Intendantin
Im Sommer 2022 erschüttert der RBB-Skandal den öffentlich-rechtlichen ARD-Sender. Der Fall beschäftigt seitdem auch die Justiz. Es ist offen, wie es dort weitergeht.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Rund sieben Monate nach Anklageerhebung ist weiter unklar, ob es zum Prozess gegen die frühere Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, kommt. Das Landgericht Berlin hat noch nicht über die Zulassung der Anklage entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte im Dezember mitgeteilt, dass sie gegen Schlesinger und drei weitere ehemalige leitende Mitarbeiter Anklage erhoben hat. Die Behörde wirft ihnen im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal unter anderem Untreue vor, wie es hieß. Die Anklage wirft ihnen vor, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 in unterschiedlicher Beteiligung das Vermögen des RBB geschädigt zu haben.
Die fristlos entlassene Ex-Intendantin des ARD-Senders sowie die anderen Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe bislang. "Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften", teilte ihr Anwalt Oliver Sahan bei Anklageerhebung der Deutschen Presse-Agentur mit. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Verfahren gegen Ehemann eingestellt
Gegen den Ehemann der Ex-Intendantin, Gerhard Spörl, wurden die Ermittlungen unterdessen eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft habe das Verfahren mit Zustimmung des Gerichts am 16. April 2026 gegen Zahlung einer Geldauflage von 4.000 Euro endgültig eingestellt, teilte ein Behördensprecher auf Anfrage mit. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Der RBB-Skandal und seine Folgen beschäftigen mehrere Gerichte. Unter anderem streiten Schlesinger und der RBB nach ihrer Entlassung schon länger um viel Geld. Schlesinger und der Sender erheben in einem Zivilverfahren gegenseitig Ansprüche. Das Berliner Kammergericht wird dazu voraussichtlich erst im nächsten Jahr verhandeln, wie es zuletzt hieß.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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