Polizei-News Bad Homburg v.d. Höhe, 16.07.26: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und des Polizeipräsidiums Westhessen

Ein Gewaltdelikt wurde aktuell von der Polizei in Bad Homburg v.d. Höhe gemeldet. Was ist bisher bekannt?

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Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Armin Weigel

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des

Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - und Beamten des Polizeipräsidiums Westhessen ist es am Mittwoch, den 15.07.2026, gelungen, im Hochtaunuskreis drei Männer im Alter von 19, 21 und 22 Jahren festzunehmen, die als "falsche Polizeibeamte" aufgetreten und an Betrugstaten beteiligt gewesen sein sollen. Die Beschuldigten sollen innerhalb der Bandenstruktur als sogenannte Abholer fungiert haben. Gegen die Beschuldigten besteht der Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges.Den Ermittlungsbehörden wurde bekannt, dass sich bisher nicht identifizierte Täter gegenüber einem 65-jährigen Geschädigten aus dem Hochtaunuskreis als Polizeibeamte ausgegeben und diesen zur Aushändigung seiner Wertgegenstände aufgefordert haben sollen. Der 19-jährige deutsche Staatsangehörige sowie der 22-jährige deutsch-marokkanische Staatsangehörige konnten unter Hinzuziehung von Zivilkräften der Polizei bei der Abholung der Wertgegenstände festgenommen werden. Dabei soll der 19-jährige Beschuldigte Widerstand geleistet haben. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Schussabgabe eines Polizeibeamten in den Boden, wodurch jedoch niemand verletzt wurde. Ein weiterer Beamter soll bei der Festnahme der zwei Männer verletzt worden sein. Er musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden.In einem weiteren Fall bemerkte der 61-jährige Geschädigte aus dem Hochtaunuskreis die Betrugsmasche der "falschen Polizeibeamten" und informierte die Polizei. Bei einer fingierten Abholung wurde ein 21-jähriger deutscher Staatsangehöriger festgenommen.

Die drei festgenommen Beschuldigten sollen noch heute dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheiden wird.Straftaten zum Nachteil älterer Menschen sind ein bundesweit verbreitetes Phänomen. Die Täter setzen insbesondere auf Schockanrufe, Enkeltrick-Betrügereien oder geben sich als falsche Polizeibeamte aus. Immer wieder gelingt es ihnen, ihre Opfer um hohe Geldbeträge oder Wertgegenstände zu bringen. Seit dem Jahr 2025 bündelt die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in engem Austausch mit der hessischen Polizei und ausländischen Partnerdienststellen die Ermittlungen gegen diese international agierenden Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität.

Hinweise der Polizei:

Folgende Hinweise ergehen seitens der Polizei:Die Polizei wird niemals Wertsachen bei Ihnen abholen oder sichern wollen! Auch keine Staatsanwaltschaft oder eine andere "Behörde" wird dies tun. Bei solchen Telefonaten einfach aufzulegen ist nicht etwa unhöflich, sondern meist die einzige Möglichkeit, um die Täter los zu werden. Die Betrüger erreichen mittels geschickter Gesprächsführung, dass die Angerufenen ihr gesamtes Bargeld oder hochwertige Wertgegenstände an einem Ort deponieren oder an Unbekannte übergeben.

Daher der dringende Appell: Sollten Sie solche Anrufe erhalten, legen Sie sofort den Hörer auf. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.polizei-beratung.de.

Informationen zur Eingreifreserve:

Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, drei Oberstaatsanwälten und sechs Staatsanwälten. Sie ist eine der drei operativen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen.Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung vonErmittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.

Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:

Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten - Sonstige schwere Wirtschaftskriminalität -

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des PD Hochtaunus vom 16.07.2026 gegen 14:35 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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