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Totgeburten in Deutschland: Zahlen veröffentlicht! So viele Kinder kamen 2022 tot zur Welt

Das Statische Bundesamt gab am Donnerstag bekannt, wie viele Totgeburten es vergangenes Jahr in Deutschland gab. Zwar ging die absolute Zahl der nicht-lebend geborenen Kinder zurück, doch eine weitere Kennzahl gibt Grund zur Beunruhigung.

Im vergangenen Jahr stieg die Totgeburtenquote in Deutschland wieder. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Im vergangenen Jahr stieg die Totgeburtenquote in Deutschland wieder. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/ Animaflora PicsStock

Wie viele Menschen wurden im vergangenen Jahr tot geboren? Das Statische Bundesamt hat dazu jetzt Zahlen veröffentlicht. Dabei wird deutlich: Die Totgeburtenquote ist erneut gestiegen.

Totgeburtenquote in Deutschland: Quote steigt seit 2010

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 3.247 Kinder tot geboren. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte, waren dies 173 Totgeburten oder 5 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Da die Zahl der lebend geborenen Kinder im Vergleich zum Vorjahr aber um 7 Prozent zurückging und damit stärker sank als die Zahl der Totgeburten, stieg die sogenannte Totgeburtenquote - die relative Zahl der Totgeburten je 1.000 Geborenen - von 4,3 auf 4,4. Tendenziell nimmt die Totgeburtenquote in Deutschland den Angaben zufolge seit 2010 zu.

Wann gelten Kinder als tot geboren?

Als tot geboren gelten in Deutschland Kinder, bei denen sich während oder nach der Geburt kein Herzschlag oder eine pulsierende Nabelschnur gezeigt hat und bei denen die natürliche Lungenatmung außerhalb des Mutterleibs nicht einsetzt. Seit 2018 muss für eine Erfassung als Totgeburt entweder das Gewicht des Kindes bei der Geburt mindestens 500 Gramm betragen oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht worden sein. Anderenfalls handelt es sich nach Angaben des Bundesamts rechtlich gesehen um eine Fehlgeburt, die nicht im Personenstandsregister beurkundet wird.

Das ist der Unterschied zwischen Totgeburten und "Sternenkindern"

Nicht verwechselt werden dürfe der Begriff der Totgeburten mit den "Sternenkindern" mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm, hieß es beim Statistischen Bundesamt. Für diese gab es 2013 nach der Petition eines betroffenen Elternpaares eine Änderung im Personenstandsgesetz. Dadurch können sie unabhängig vom Geburtsgewicht beim Standesamt erfasst werden und einen offiziellen Vornamen bekommen sowie bestattet werden.

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/bua/news.de/dpa

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