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Coronavirus-News aktuell: Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen gegen die Testpflicht?

Seit dem 1. August sind Reiserückkehrer in Deutschland verpflichtet, einen Immunitätsnachweis oder einen negativen Corona-Test vorzulegen. Doch welche Bußgelder und Strafen drohen, wenn gegen die Testpflicht verstoßen wird?

Die Bundespolizei hat mit Kontrollen der verschärften Testpflicht für Reiserückkehrer begonnen. (Foto) Suche
Die Bundespolizei hat mit Kontrollen der verschärften Testpflicht für Reiserückkehrer begonnen. Bild: picture alliance/dpa | Matthias Balk

Seit Sonntag, dem 1. August 2021, gilt für alle, die nach Deutschland einreisen, eine verschärfte Testpflicht. Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie muss nun jede Person, die älter als 12 Jahre ist, bei der Einreise nach Deutschland mittels negativem Corona-Test, Impfnachweis oder Nachweis einer überstandenen Coronavirus-Infektion nachweisen, dass er oder sie mit keiner Infektion im Gepäck in die Bundesrepublik einreist, sondern ein vermindertes Übertragungsrisiko besitzt. Eine solche Vorgabe gab es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.

Die neuen Corona-Regeln für Einreisen nach Deutschland: Was gilt ab dem 01.08.2021?

Strengere Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland sollen eine Corona-Ausbreitung zum Ende der Sommerferien verhindern. Das sind die Kernpunkte der Neuregelung, die seit Sonntag (01.08.2021) in Kraft ist:

NACHWEISPFLICHT: Alle ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Diese Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere, nun gilt sie auch für Einreisen per Auto, Bahn oder Schiff.

VIRUSVARIANTENGEBIETE: Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht.

KONTROLLEN: Den jeweiligen Nachweis muss man bei der Einreise dabei haben und bei "stichprobenhaften" Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Grenzkontrollen aller Autos sind nicht geplant.

TESTS: Im Ausland sind Schnelltests oder PCR-Tests möglich - auf eigene Kosten. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Für Schnelltests verkürzt sich die Frist bei Virusvariantengebieten auf 24 Stunden.

RISIKOGEBIETE: Es gibt statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Infektionsrisiko. Neben den Virusvariantengebieten sind dies "Hochrisikogebiete" mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von "deutlich mehr als 100". Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren.

QUARANTÄNE: Rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen zehn Tage in Quarantäne, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf endet die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Bei Virusvariantengebieten gilt weiterhin eine in der Regel nicht verkürzbare Quarantäne von 14 Tagen.

ANMELDUNG: Urlauber aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.

Verstöße gegen Einreise-Testpflicht: Wie hoch sind die Bußgelder aktuell?

Bei Verstößen gegen die verschärfte Testpflicht für Einreisende drohen Bußgelder - etwa gegen die Pflicht sich anzumelden, Nachweise vorzulegen oder in Quarantäne zu gehen. Auch Verkehrsunternehmen drohen Bußgelder bei Verstößen. Generell können Bußgelder bei krassen Verstößen bis zu 25.000 Euro betragen.

Allerdings variiert die Höhe der Bußgelder von Bundesland zu Bundesland, wie folgende Übersicht zeigt:

Bundesland Bußgeld, wenn Testergebnis nicht vorgelegt / unvollständig / nicht wahrheitsgemäß etc.
Baden-Württemberg 300 - 3.000 Euro
Bayern 500 - 2.000 Euro
Berlin 100 - 1.000 Euro
Brandenburg k.A.
Bremen 750 Euro
Hamburg 150 - 2.000 Euro
Hessen 200 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 150 - 1.000 Euro
Niedersachsen

150 - 2.000 Euro

Quarantäneverstöße:3.000 Euro

Nordrhein-Westfalen 250 Euro
Rheinland-Pfalz 1.000 Euro
Saarland 50 - 100 Euro
Sachsen 300 - 3.000 Euro
Sachsen-Anhalt 500 Euro
Schleswig-Holstein bis zu 3.000 Euro
Thüringen 750 Euro

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Einreise-Testpflicht: Stichprobenartige Kontrollen an Grenzübergängen haben begonnen

Die Bundespolizei hat bereits am Sonntag mit Kontrollen der verschärften Testpflicht für Reiserückkehrer begonnen. "Es erfolgen stichprobenartige Kontrollen. Wir versuchen mit unseren Kräften aber so viele Einreisende wie möglich zu überprüfen", sagte der Sprecher der Bundespolizei in Pirna, Holger Uhlitzsch, mit Blick auf die sächsischen Grenzen zu Polen und Tschechien.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte: "Die Bayerische Grenzpolizei wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizei Reiserückkehrer aus dem Ausland im Rahmen der stichprobenartigen Schleierfahndung kontrollieren, um die Einhaltung der verschärften Regeln zu überprüfen". Dabei werde auch die bayerische Bereitschaftspolizei die Beamten an der Grenze unterstützen.

"Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt an den Autobahnen und Bundesstraßen sowie an der Zugstrecke Prag-Berlin", erläuterte Uhlitzsch. An den Grenzen werde aber niemand zurückgeschickt. Die Daten würden erhoben und an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. "Wir erheben auch keine Bußgelder, sondern leiten die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit an die zuständigen Behörden weiter", erklärte der Sprecher der Bundespolizei.

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/news.de/dpa

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