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Steuererleichterung wegen Homeoffice: Steuererleichtungen winken! So setzen Sie Ausgaben clever ab

In Zeiten einer Pandemie bleibt man am besten zuhause, das gilt auch für die Arbeitszeit. Für viele ist Homeoffice in diesem Jahr deshalb zum Alltag geworden. Jetzt soll sich das auch bei den Steuern auswirken - allerdings nur befristet und auch nicht für alle.

Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie verstärkt im Homeoffice arbeiten, sollen Ausgaben leichter in der Steuererklärung geltend machen können. (Foto) Suche
Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie verstärkt im Homeoffice arbeiten, sollen Ausgaben leichter in der Steuererklärung geltend machen können. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Britta Pedersen

Wer während der Corona-Krise von zu Hause arbeitet, soll seine Ausgaben leichter in der Steuererklärung geltend machen können. Der Bundestag beschloss eine Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr. Sie soll für die Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021 gelten - danach, so hofft man, könnte die Corona-Pandemie im Griff sein und die meisten wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Damit die Regelung in Kraft treten kann, muss am Freitag aber noch der Bundesrat zustimmen.

Homeoffice wegen Corona-Pandemie: So macht man Heimarbeit bei der Steuererklärung geltend

Pro Tag am Heim-Schreibtisch werden demnach bei der Steuerberechnung 5 Euro angerechnet, maximal 120 Tage im Jahr. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass die fälligen Steuern sinken. Allerdings zählt die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal 1.000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1.000 Euro kommt, profitiert also von der Maßnahme.

Beschluss fix: Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben steuerfrei

Im gleichen Gesetz verlängerte der Bundestag auch die geltende Regelung, nach der Zuschüsse vom Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Außerdem wurde eine Steuerregelung für besonders günstig vermietete Wohnungen geändert. Bisher konnten Vermieter Werbungskosten nur geltend machen, wenn die Miete mindestens 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betrug. Diese Grenze sinkt nun auf 50 Prozent. So soll verhindert werden, dass Vermieter aus steuerlichen Gründen Mieten erhöhen.

Steuerliche Entlastung für Ehrenämter beschlossen

Darüber hinaus werden Ehrenamtler steuerlich entlastet. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der etwa Jugendtrainer in Sportvereinen profitieren, steigt im kommenden Jahr von 2.400 Euro auf jährlich 3.000 Euro. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und nicht nur - wie derzeit - bis zu einer Grenze von 720 Euro.

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Homeoffice und die Steuern: Das müssen Arbeitnehmer wissen

Von einem Tag auf den anderen wurde der Küchentisch zum Schreibtisch, das Kinderzimmer zum Arbeitsplatz: Wegen der Corona-Krise mussten Millionen Menschen in Deutschland in diesem Jahr zumindest zeitweise von zuhause arbeiten. Damit fielen zwar lange Arbeitswege weg, doch zugleich steigen etwa Strom- und Heizkosten. Manch einer kaufte Schreibtisch und Bürostuhl, musste in schnelleres Internet investieren. Einen Teil des Geldes soll es jetzt über die Steuererklärung zurückgeben - das hat der Bundestag am Mittwochabend beschlossen. Doch längst nicht alle werden profitieren.

Kann ich mein Arbeitszimmer zuhause nicht ohnehin schon von der Steuer absetzen?

Ja, das gilt aber nur, wenn in diesem Arbeitszimmer nahezu ausschließlich gearbeitet wird. Den Schreibtisch im Flur, die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder den Laptop auf dem Küchentisch akzeptiert das Finanzamt nicht als häusliches Arbeitszimmer. Genau so mussten aber viele zuletzt arbeiten - nur wenige Arbeitnehmer haben zuhause so viel Platz, dass sie ein eigenes Arbeitszimmer einrichten können, das nicht auch privat genutzt wird.

Welche Steuer-Erleichterungen sind jetzt konkret geplant?

Für jeden Tag Homeoffice gibt es eine Steuerpauschale von 5 Euro - allerdings nur für maximal 120 Tage, also insgesamt höchstens 600 Euro. Wer mehr als 120 Tage zuhause gearbeitet hat, hat Pech gehabt. Dieser Betrag wird bei der Steuerberechnung vom Einkommen abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen wird dadurch kleiner und die fälligen Steuern sinken.

Muss ich meine Zeit im Homeoffice nachweisen?

Das ist noch nicht ganz klar. Experten raten aber dazu, sich eine Bestätigung vom Arbeitgeber zu besorgen. Das gilt besonders, wenn jemand mal im Büro und mal von zuhause aus gearbeitet hat. In der Regel aber müssen Arbeitnehmer für simple Steuererklärungen keine Nachweise mehr beim Finanzamt einreichen.

Lohnt sich die Pauschale für alle?

Das kommt auf den Einzelfall an. Denn die Homeoffice-Pauschale zählt ähnlich wie die Pendlerpauschale zu den Werbungskosten. Das sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen, etwa auch Arbeitskleidung oder Weiterbildungen. 1.000 Euro werden dafür pauschal bei allen angerechnet - egal, ob sie diese Ausgaben nachweisen können oder nicht. Nur wer mit seinen Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale über 1.000 Euro kommt, wird also extra entlastet. Bei allen anderen verpufft sie. Doch ohne die Einschränkung wäre die Pauschale wohl zu teuer geworden, heißt es in Koalitionskreisen.

Wer profitiert denn eher und wer nicht?

Das hängt zum Beispiel davon ab, wie weit man früher zur Arbeit fahren musste. Denn je mehr Tage jemand von daheim gearbeitet hat, desto weniger Pendlerpauschale kann er anrechnen. Die beträgt 0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg (eine Strecke) - ab rund 17 Kilometern Arbeitsweg lohnt sich die Pendlerpauschale also rechnerisch mehr als die Homeoffice-Pauschale. Zwar fallen beim Pendeln noch Kosten für Sprit oder Fahrkarten an, dafür können beim Homeoffice etwa Strom-, Heiz- und Internetkosten steigen.

Soll die Pauschale dauerhaft gelten?

Nein, sie wird auf zwei Jahre befristet, gilt also für die Steuererklärungen der Jahre 2020 und 2021. Danach hofft man, dass die Pandemie überwunden ist und wieder alle an ihrem normalen Arbeitsplatz arbeiten können. Die Befristung könnte auch mit dem Geld zu tun haben: Die Bundesregierung rechnet mit Mehrkosten knapp unter einer Milliarde Euro.

Was kann man im Homeoffice noch steuerlich geltend machen?

Auch Anschaffungen wie einen Schreibtisch, Drucker, Bürostuhl oder Laptop kann man absetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt. Wer seinen eigenen Telefon- und Internetanschluss dienstlich nutzt, kann das ebenfalls angeben - allerdings in der Regel nur mit etwa 20 Prozent der Monatsrechnung. Auch das zählt alles zu den Werbungskosten.

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/news.de/dpa

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