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Corona-Lockdown in Deutschland aktuell: Verkaufsverbot für Böller! Friseure dicht! DIESE Regeln gelten ab Mittwoch

Silvester-Hammer, Alkohol-Verbot, Einzelhandel zu und neue Schul-Regeln! Ab Mittwoch macht Deutschland dicht. Was Bund und Länder beim Corona-Gipfel beschlossen haben, lesen Sie in unserem News-Ticker.

Angela Merkel plädiert für einen harten Lockdown vor Weihnachten. (Foto) Suche
Angela Merkel plädiert für einen harten Lockdown vor Weihnachten. Bild: dpa

Bund und Länder haben sich wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen auf einen harten Lockdown ab dem kommenden Mittwoch (16. Dezember) geeinigt. Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown hat nach den Worten von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) "nicht gereicht". Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe eine Zeit lang gestoppt werden können, sagte Merkel nach Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Sonntag in Berlin. Dann habe es aber eine "Seitwärtsbewegung" gegeben, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum.

Das Vorhaben sei immer gewesen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, sagte Merkel. Die nun beschlossene Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage. Aber: "Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch."

Bund und Länder beschließen Corona-Lockdown ab 16. Dezember

Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem kommenden Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit.

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Das steht im Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Beratungen

Deutschland steht bis zum 10. Januar still, um die Ausbreitung des Coronavirus wieder einzudämmen. Folgende Regeln sollen dann gelten!

- Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen, Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

- Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.

- In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

- Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

- Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

- Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.

- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

- Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.

- Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

- Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

- Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.

Verfolgen Sie alle Beschlüsse der Lockdown-Verhandlungen von Bund und Ländern am Sonntag (13.12.2020) hier im Ticker.

+++ Entwurf für Beratungen mit Ländern: Bund will Corona-Hilfen erhöhen +++

Angesichts des erwarteten harten Lockdowns plant der Bund eine deutliche Ausweitung von Corona-Hilfen für Unternehmen sowie Entlastungen vor allem für den Handel. Bei der sogenannten Überbrückungshilfe III soll der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden, wie aus einem am Sonntagmorgen vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf zur Bund-Länder-Runde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hervorgeht. Der der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren Quellen vorliegende Entwurf trägt die Datumszeile 13. Dezember, 7.46 Uhr.

Der maximale Zuschuss von 500.000 Euro bei der Überbrückungshilfe III ist laut Papier geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Für diese Firmen soll es außerdem Abschlagszahlungen ähnlich wie bei November- und Dezemberhilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll laut Papier aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter könnten ausgebucht werden. Damit könne der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen, dies sichere Liquidität.

Außerdem heißt es in dem Entwurf, für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Maßnahmen betroffen seien, werde gesetzlich vermutet, dass erhebliche Beschränkungen in Folge der Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen könnten. Damit sollten Verhandlungen zwischen Gewerbemietern beziehungsweise Pächtern und Eigentümern vereinfacht werden.

+++ Beschlussentwurf zu Corona-Gipfel: Diese Regel soll an Weihnachten gelten +++

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird laut Entwurf vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen "Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis" zulassen können. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet.

+++ Harter Lockdown ab Mittwoch: Verkaufsverbot für Böller! Welche Geschäfte noch offen bleiben +++

Wegen der anhaltend hohen Corona-Neuinfektionen wollen Bund und Länder das öffentliche Leben in Deutschland bereits kommende Woche herunterfahren. Der Einzelhandel soll in weiten Teilen vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen werden, heißt es in dem Entwurf für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den 16 Ministerpräsidenten am heutigen Sonntag. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Geöffnet bleiben sollen dem Bericht nach: Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Hingegen geschlossen werden Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.

Bund und Länder wollen in diesem Jahr nun doch "generell" den Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester verbieten. Auch das geht aus dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Entwurf für die Bund-Länder-Beratungen hervor.

Auch empfiehlt der Entwurf deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. "Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt." In Kindertagesstätten solle analog verfahren werden. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.

+++ Coronavirus aktuell in Deutschland: Startet der harte Lockdown erst am 16.12.2020? +++

Einige Länder haben bereits einschneidende Beschränkungen erlassen. In Sachsen zum Beispiel soll am Montag ein Lockdown beginnen. In Baden-Württemberg gilt bereits ab Samstag eine Ausgangsbeschränkung. Es gilt als relativ sicher, dass die Ministerpräsidenten einen Lockdown beschließen. Unklar ist jedoch noch, wann dieser starten soll und was er genau umfasst. Laut "Bild"-Zeitung plädiert das Kanzleramt für Laden-, Schul- und Kitaschließungen ab dem kommenden Mittwoch (16.12.2020).

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten von CDU und CSU sind nach Darstellung des baden-württembergischen Regierungschefs Winfried Kretschmann für einen bundesweiten Lockdown noch vor Weihnachten. "Da muss sich unsere Gesellschaft auf einen harten Lockdown einstellen, und so wie es sich abzeichnet, eher vor Weihnachten und nicht erst nach Weihnachten", sagte der Grünen-Politiker nach einer Corona-Schalte mit Merkel und den Ministerpräsidenten der Union. Aus weiteren Teilnehmerkreisen hieß es, dies sei allgemeine Haltung gewesen.

+++ Söder bekräftigt Forderung nach bundesweitem Lockdown +++

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat seine Forderung nach einem schnellen Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bekräftigt. "Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren. Wir brauchen einen kompletten Lockdown", sagte der CSU-Parteivorsitzende der "Welt am Sonntag". "Die Zahlen sind so schlimm wie nie. Wir dürfen uns nicht mehr in Einzelmaßnahmen verheddern", betonte Söder. "Wir müssen das Land zum Schutz unserer Bevölkerung jetzt klug runterfahren. Nur so bekommen wir Corona in den Griff."

+++ Intensivmediziner für harten Corona-Lockdown bundesweit ab 14.12.2020 +++

Der Intensivmediziner Christian Karagiannidis forderte einen harten Lockdown bereits ab Montag: Ein vollständiger Lockdown ab dem 14. Dezember könnte zu einer baldigen Trendumkehr bei den Intensivkapazitäten führen, sagte der wissenschaftliche Leiter des Intensivregisters der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). So könnte die Intensivbelegung in den Krankenhäusern bereits kurz vor Heiligabend erheblich abfällt.

+++ Altmaier will mit Lockdown in Deutschland nicht bis nach Weihnachten warten +++

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) warnte vor Kontrollverlust. "Das Infektionsgeschehen hat sich in den letzten drei Tagen dramatisch beschleunigt. Wir sind wieder in einer Phase exponentiellen Wachstums und sehen, dass die ersten Intensivstationen an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag). Man könne auf gar keinen Fall bis nach Weihnachten warten, ehe man reagiere.

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/news.de/dpa

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