Polizei-News Fehmarn/Puttgarden, 05.11.26: Kein Pass, keine Versicherung und verbotene Potenzmittel

Ein Unfall wurde aktuell von der Polizei in Fehmarn/Puttgarden gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Tobias Arhelger

Am 04.11.2026 kontrollierten Bundespolizisten zwei Männer, nachdem sie von Dänemark zurückgewiesen wurden. Dabei stellten sie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, Pflichtversicherungsgesetz und Arzneimittelgesetz fest.

Kurz nach 00:00 Uhr kontrollierte die Bundespolizeiinspektion Kiel im Revier Puttgarden zwei Männer, die unmittelbar zuvor mit ihrem PKW von den dänischen Behörden nach Deutschland zurückgewiesen wurden. Sie wollten zuvor über Puttgarden mit dem Fährschiff in Dänemark einreisen.Der 39-jährige irakische PKW-Fahrer und sein 55-jähriger britischer Beifahrer führten keine erforderlichen Grenzübertrittsdokumente mit sich und gaben an, diese zuhause in Niedersachsen vergessen zu haben. Die polizeilich nicht ganz unbekannten Männer wurden über das ordnungswidrige Nichtmitführen gültiger Grenzübertrittspapiere belehrt.

Eine Überprüfung des Pkw durch Beamte des Gemeinsamen Ermittlungsbüros Puttgarden (Bundes-/Landespolizei, Zoll und dänischen Behörden) ergab, dass zunächst eine Betriebsuntersagung aufgrund fehlender Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug durch die zuständige Kraftfahrzeugversicherung vorlag. Nach Kontaktaufnahme zur Zulassungsbehörde in Niedersachsen konnte im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme-/abklärung jedoch durch den nicht vor Ort anwesenden Fahrzeughalter eine neue und gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen und der Pkw so vor einer Zwangsentstempelung bewahrt werden.

Weiterhin konnten im Handschuhfach des Pkw in der Mappe für die Fahrzeugdokumente -19- Einheiten (je 12gr) "Epimedyumlu Macun" (sog. Potenzhonig) aufgefunden werden. In diesen Präparaten finden sich regelmäßig nicht deklarierte, verschreibungspflichtige Arzneistoffe. U. a. sind die Einfuhr und das Inverkehrbringen in Deutschland verboten und strafbewehrt. Der Potenzhonig wurde sichergestellt. Einer außergerichtlichen Vernichtung wurde zugestimmt. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem AMG wurde durch die Landespolizei eingeleitet.Gegen 02:00 Uhr wurden die Männer aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Sie setzten ihrer Weiterfahrt dann gegen 11:30 Uhr fort, nachdem die neue Haftpflichtversicherung vorlag.

Beide müssen sich wegen des ordnungswidrigen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten. Auf den irakischen Staatsangehörigen kommen zudem Verfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Arzneimittelgesetz zu. Auch den Fahrzeughalter erwartet ein Strafverfahren bzgl. des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

André Fischer - Pressestelle Bundespolizeiinspektion

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Kiel vom 05.11.2026 gegen 08:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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