Polizeifahndung Kiel, 14.10.26: Molfsee/Kiel/Hamm/Hamburg - Bekämpfung der Geldwäsche durch Task Force Geldwäsche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Vorfall unerlaubter Einreise und Aufenthalt in Kiel. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein sowie des Finanzamts für Zentrale Prüfungsdienste in Kiel
Auf Veranlassung der bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig eingerichteten Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (KEOK) vollstrecken das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sowie Kräfte der Bezirkskriminalinspektion Kiel, der Bundespolizei und des Finanzamts für Zentrale Prüfungsdienste in Kiel (Steuerfahndung) seit dem Mittag Durchsuchungsbeschlüsse in Molfsee und Hamburg.Die Maßnahmen, die sich gegen zwei Beschuldigte richten, stehen im Zusammenhang mit umfangreichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen der Task Force Geldwäschebekämpfung besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten, bei denen es sich um gebürtige Iraker mit ukrainischen Pässen handelt, erhebliche Einnahmen aus Straftaten verschleiert in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust und hierfür Immobilien in Molfsee und Hamm (NRW) erworben haben.
Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage von Beschlüssen des Amtsgerichts Flensburg, die auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft erlassen wurden. Ziel ist insbesondere die Sicherstellung weiterer Beweismittel zur Aufklärung der Geldflüsse, der Finanzierungsstrukturen sowie von Tatbeiträgen und Tatbeteiligten.
Zugleich wurden Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung mutmaßlich inkriminierter Vermögenswerte zu Gunsten des Staates umgesetzt. Diese umfassen die Beschlagnahme von zwei Immobilien in Molfsee und Hamm mit einem Schätzwert von insgesamt rund 1,8 Mio. Euro sowie die Vollstreckung von Vermögensarresten in Höhe von rund 470 Tsd. Euro.
Justizministerin von der Decken erklärt dazu: "Das heutige entschlossene Vorgehen zeigt, dass unser Rechtsstaat der Organisierten Kriminalität und der Geldwäsche durch ein erfolgreiches Zusammenwirken der beteiligten Behörden entschlossen entgegentritt. Wer versucht, Gewinne aus Straftaten zu verschleiern und in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, muss wissen, dass der Staat konsequent zugreift. Besonders wichtig ist dabei: Wir nehmen nicht nur Täter ins Visier, sondern auch ihre Vermögenswerte. Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Den beteiligten Einsatzkräften gebührt unser Dank."
Zudem erklärt Innenministerin Magdalena Finke: "Der heutige Erfolg unterstreicht einmal mehr die Wirksamkeit der Koordinierungs- und Ermittlungseinheit bei der Generalstaatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit unserem Landeskriminalamt, unserer Landespolizei und der Task Force Geldwäsche. Die konsequente Beschlagnahme illegaler Vermögen ist ein entscheidender Hebel im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Unsere Botschaft ist eindeutig: Wer kriminelle Geschäfte macht, kann sich seiner Gewinne nicht sicher sein. Ich danke allen Einsatzkräften für ihre erfolgreiche Arbeit."
Ferner erklärt Finanzministerin Silke Schneider: "Der aktuelle Einsatz gegen einen mutmaßlichen Fall von Steuerhinterziehung und Geldwäsche zeigt, wie wichtig das enge Zusammenwirken unserer Behörden ist. Mit unserer Task Force Geldwäsche bündeln wir Wissen und Kompetenzen, um illegale Finanzströme aufzudecken und kriminelle Vermögenswerte konsequent sicherzustellen. Unser gemeinsames Ziel ist klar, Finanzkriminalität darf sich nicht lohnen."
Zum rechtlichen Hintergrund:
Strafverfolgungsbehörden klären nicht nur Straftaten auf. Sie sorgen auch dafür, dass Täter keine finanziellen Vorteile aus ihren Taten behalten. Der Grundgedanke ist einfach: Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Entsprechend ist das aus Straftaten Erlangte einzuziehen. Ist der konkrete Vermögensgegenstand nicht mehr vorhanden, kann ein Geldbetrag in entsprechender Höhe eingezogen werden. Schließlich kann in bestimmten Fällen der Organisierten Kriminalität im selbständigen Einziehungsverfahren Vermögen sogar dann eingezogen werden, wenn eine konkrete Straftat nicht im Einzelnen nachgewiesen werden kann, die illegale Herkunft jedoch offensichtlich ist. Damit solche Vermögenswerte bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht beiseite geschafft werden, können sie bereits im laufenden Verfahren vorläufig gesichert werden. Bei Immobilien geschieht dies in der Regel durch Eintragungen im Grundbuch, die einen Verkauf verhindern. Eine endgültige Entscheidung über die Einziehung trifft das Gericht erst am Ende des Verfahrens.
Zeitgleich durchsucht die Staatsanwaltschaft Kiel gemeinsam mit der Steuerfahndung wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung Objekte in Kiel und Molfsee. Die Ermittlungen richten sich gegen einen der oben genannten Beschuldigten.
Weitere Angaben können aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht gemacht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung jeder Beschuldigte als unschuldig gilt (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Landeskriminalamt Schleswig-Holstein vom 14.10.2026 gegen 17:32 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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