Polizei-News Stuttgart, 13.10.26: Zwei Verletzte nach Hundeattacke in Stuttgart

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Stuttgart gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marcus Brandt

Zu einer Hundeattacke, bei welcher eine 25 Jahre alte Frau und ihr 38-jähriger Begleiter verletzt wurden, ist es am Samstagvormittag (10.10.2026) an der S-Bahnhaltestelle Nürnberger Straße gekommen.

Ersten Erkenntnissen zufolge gerieten die Geschädigten gegen 11:00 Uhr in verbale Streitigkeiten mit einer 44 Jahre alten Frau, welche sich mit ihrem Hund am Bahnsteig befand. Im weiteren Verlauf soll die 44-jährige deutsche Staatsangehörige ihrem Pitbull-Dobermann-Mischling das Kommando gegeben haben, die beiden Gegenüber zu fassen. In Folge dessen biss das Tier zunächst den 38-Jährigen in den Oberschenkel und anschließend die 25-Jährige ins Gesicht. Zeugen beobachteten den Vorfall und alarmierten die Polizei.Vor Ort wurden die zwei Geschädigten angetroffen, durch eine Rettungswagenbesatzung medizinisch versorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Gegen die beiden verletzten deutschen Staatsangehörigen lagen zudem Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Diebstahls bzw. Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Durch die Zahlung der geforderten Geldstrafen konnten die Geschädigten eine Haftstrafe abwenden.

Die 44-jährige Tatverdächtige wurde durch Beamte der Bundespolizei am Folgetag (11.10.2026) angetroffen und zur Durchführung der weiteren Maßnahmen auf das Bundespolizeirevier verbracht. Auch der Hund wurde sichergestellt. Über dessen Verbleib entscheidet nun die zuständige Stadtverwaltung.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde die 44-Jährige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung vorläufig festgenommen und am Montag (12.10.2026) dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Stuttgart vorgeführt, der Haftbefehl erließ, diesen jedoch gegen Auflagen außer Vollzug setzte.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Stuttgart vom 13.10.2026 gegen 10:27 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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