Polizei-News München, 09.06.26: Unerlaubte Einreisen in Bayern - Feststellungen der Bundespolizeidirektion München

Ein Fall von unerlaubter Einreise und Aufenthalt wurde aktuell von der Polizei in München gemeldet. Was ist bisher bekannt?

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Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:

I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Mai 2026 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

In den Jahren 2024 - 2026 wurden von der BPOLD München in Bayern 13.117 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg).

II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. Mai 2026 (einschließlich) getroffen:

  • 20.284 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 15.781 / davon CZE: 4.503)

  • 13.117 (davon AUT: 11.897 / davon CZE: 1.220) Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,

  • 725 (davon AUT: 641 / davon CZE: 84) Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert,

  • 1.015 (davon AUT: 941 / davon CZE: 74) Schleuser wurden vorläufig festgenommen,

  • als Beifang konnten 4.393 (davon AUT: 3.534 / davon CZE: 859) offene Haftbefehle vollstreckt sowie

  • 336 (davon AUT: 260 / davon CZE: 76) Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden.

III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 31. Mai 2026 (einschließlich)

Unerlaubte Einreisen: 11.911

        davon AUT:    9.066        davon CZE:    2.845

Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 8.188 davon AUT: 7.365 davon CZE: 823

Davon § 18 (2) AsylG: 514

        davon AUT:    497        davon CZE:    17

Vulnerable Gruppen: 36

       davon AUT:    35       davon CZE:     1

Wiedereinreisesperren: 416

        davon AUT:    358        davon CZE:    58

Schleuser: 603

        davon AUT:    562        davon CZE:    41

Haftbefehle: 2.873

        davon AUT:    2.308        davon CZE:    565

PMK-Treffer: 244 davon AUT: 187 davon CZE: 57

Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion München vom 09.06.2026 gegen 11:31 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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