Polizei-News München, 09.06.26: Tatverdächtiger nach sexueller Belästigung identifiziert // Bundespolizei sucht Geschädigte

Ein Fall von sexualisierter Gewalt wurde aktuell von der Polizei in München gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / David Young

Bereits Mitte April kam es am Hauptbahnhof München zu mehreren sexuellen Belästigungen. Dank Videoaufzeichnungen konnte der Täter identifiziert werden. Die Bundespolizei sucht nun nach einer weiteren Geschädigten.Am Donnerstag, den 16. April gegen 12 Uhr, hielt sich ein zunächst unbekannter Mann im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofs München auf. Als eine 19-Jährige die Treppen zum Mittelbahnsteig hinunterlief, näherte er sich ihr von hinten und kniff ihr ins Gesäß. Die 19-Jährige stellte den Mann daraufhin zur Rede, was dieser jedoch ignorierte. Die Geschädigte erstattete wenig später Anzeige bei der Bundespolizei. Unmittelbar danach wurden Videoaufzeichnungen vom Hauptbahnhof gesichert. Im Rahmen der Auswertung stellten die Beamten fest, dass der Tatverdächtige zuvor bereits von Einsatzkräften des Polizeipräsidiums München kontrolliert worden war. Es handelt sich um einen 30-jährigen syrischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Landkreis Ebersberg.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte mindestens zwei weitere Frauen auf gleiche Weise sexuell belästigt hatte. Eine erstatteten Anzeige, die weitere Geschädigte ist bislang unbekannt.

Personenbeschreibung der Frau:

weiblich, 20-30 Jahre, 175-180 cm, hellbraune/dunkelblonde lange Haare, hellblaue Jeans, weißes Oberteil, beige/hellbraune Jacke mit schwarzen Akzenten, schwarze Lederschuhe, silberne Halskette, silberner Laptop in der Hand mitgeführt, schwarze Handtasche

Die Bundespolizei bittet die Geschädigte sowie Personen, die diese Frau kennen, sich unter der Telefonnummer 089/515550-0 zu melden.

Zugleich weist die Bundespolizei darauf hin, dass bei derartigen Delikten gute Aufklärungschancen bestehen - insbesondere dann, wenn diese zeitnah zur Anzeige gebracht werden. Vorhandene Videoaufzeichnungen können dabei entscheidend sein, unterliegen jedoch begrenzten Speicherfristen.

Die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung dauern an.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion München vom 09.06.2026 gegen 09:55 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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