Polizeieinsatz Mansfeld-Südharz, 02.04.2026: Bilanz aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bezogen auf den Zuständigkeitsbereich des Polizeirevier Mansfeld-Südharz
Das Polizeirevier Mansfeld-Südharz informiert am Mittag über mehrere Vergehen auf der Mit 30. Alle aktuellen Fälle von Donnerstag, dem 02.04.2026 im Überblick.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Für die Mit 30 hat das Polizeirevier Mansfeld-Südharz mehrere aktuelle Meldungen veröffentlicht. In diesen heißt es:
Rückgang der Fallzahlen insgesamt; •Steigerung der Aufklärungsquote; •Rückgang der Eigentumskriminalität gesamt, aber Anstieg bei Wohnungseinbruchsdiebstahl;
Anzahl der Fälle
Im Jahr 2025 hat das Polizeirevier Mansfeld-Südharz insgesamt 7.295 Straftaten bearbeitet. Dies entspricht einem Rückgang um 819 Fälle (-10,1 %) im Vergleich zum Vorjahr. Parallel dazu konnte die Polizei ihre Aufklärungsarbeit deutlich steigern: Die Aufklärungsquote erhöhte sich von 54,2 % auf 59,2 %.
Tatverdächtige Personen
Zu den 4.317 geklärten Straftaten wurden insgesamt 3.094 Tatverdächtige ermittelt. Unter diesen waren 350 Nichtdeutsche. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag demnach bei 11,3% (2024:12,3%). Die Anzahl der Jungtatverdächtigen betrug 657. Diese Zahl umfasst alle ermittelten Tatverdächtigen unter 21 Jahren. Das bedeutet im Vergleich zu 2024 einen Rückgang von -4,1% (2024: 684). Es wurden insgesamt 157 Kinder, 308 Jugendliche und 1192 Heranwachsende als Tatverdächtige erfasst.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Mit 203 erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr 18 Fälle mehr registriert. Der Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 2,8 %.
Rohheitsdelikte / Straftaten gegen die persönliche Freiheit In dieser Straftatengruppe werden u.a. Raubdelikte, Körperverletzungen, Bedrohungen, aber auch Nachstellungen und Taten gegen die persönliche Freiheit erfasst. Insgesamt wurden im 2025 1567 Delikte bearbeitet. Damit registrierte die Polizei 35 Straftaten weniger als im Jahr 2024 (-2,2 %). Es wurde in diesem Deliktsfeld eine Aufklärungsquote von 90,0 % erzielt. In der Einzelbetrachtung der Körperverletzungen wurden 654 Fälle erfasst und somit 31 weniger als im Jahr 2024. Bei den Bedrohungen wurde eine marginale Zunahme von 462 Fällen 2024 auf 470 Fälle festgestellt.
Bei der Gewaltkriminalität ist ein geringer Anstieg feststellbar. Dazu zählt die PKS in Summe Delikte wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung mit Todesfolge und gefährliche und schwere Körperverletzung. Im Jahr 2025 wurden 257 Fälle erfasst (2024: 248). Die Aufklärungsquote lag 2025 bei 89,5 % (2024: 85,5%). Die sogenannte Straßenkriminalität bezeichnet Straftaten im öffentlichen Raum und ist Ausdruck der Sicherheit auf Straßen, Wegen und Plätzen. Es wurden 888 Straftaten im Jahr 2025 erfasst. Das bedeutet einen erneuten Rückgang um -10,0 % (2024: 987). Die Aufklärungsquote konnte hier auf 29,4 % (2024: 26,0%) gesteigert werden.
Straftaten mit Tatmittel Messer Straftaten unter Einsatz eines Messers werden gesondert betrachtet und analysiert. Diese Delikte werden besonders aufmerksam beobachtet, um zielgerichtete Maßnahmen ableiten zu können. Im Jahr 2025 wurde 27 Delikte registriert. Aufgeklärt werden konnten 26 Fälle. Davon wurden 25 Tatverdächtige insgesamt ermittelt, 12 Personen waren dabei nichtdeutsche Tatverdächtige. Das entspricht einem Anteil von 48 %. Häusliche Gewalt Im Zuständigkeitsbereich wurden im Jahr 2025 insgesamt 368 Fälle häuslicher Gewalt registriert (2024: 430). Erfasst werden hierbei sowohl Fälle von Partnerschaftsgewalt als auch familiärer Gewalt. Trotz des aktuellen Rückgangs liegt das Fallaufkommen weiterhin über dem Niveau des Jahres 2021. Insgesamt ergibt sich im Fünfjahresvergleich eine Zunahme um rund 13 %. Dies verdeutlicht, dass häusliche Gewalt nach wie vor ein bedeutsames und anhaltendes Kriminalitätsphänomen darstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik ausschließlich das sogenannte Hellfeld abbildet, also nur die der Polizei bekannt gewordenen Taten. Studien zum Dunkelfeld zeigen, dass insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt ein erheblicher Teil der Taten nicht angezeigt wird. Es ist daher davon auszugehen, dass das tatsächliche Ausmaß deutlich über den erfassten Zahlen liegt. Die Polizei reagiert in Fällen häuslicher Gewalt konsequent mit gefahrenabwehrenden und strafverfolgenden Maßnahmen. Hierzu zählen insbesondere Wohnungsverweisungen und Rückkehrverbote, Gefährderansprachen sowie die konsequente Einleitung von Strafverfahren. Ein zentraler Bestandteil der polizeilichen Arbeit ist darüber hinaus der Opferschutz. Betroffene werden über ihre Rechte informiert und bei Bedarf an Beratungsstellen sowie soziale Einrichtungen vermittelt. Die enge Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern stellt dabei einen wesentlichen Baustein dar, um nachhaltigen Schutz und Unterstützung zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurde im Netzwerk Häusliche Gewalt zudem eine Informationsbroschüre entwickelt. Diese richtet sich gezielt an Betroffene, bündelt relevante Anlaufstellen und bietet praktische Hilfestellungen im Umgang mit Gewaltsituationen. Häusliche Gewalt bleibt häufig im Verborgenen. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene den Mut haben, sich Hilfe zu holen. Die Polizei steht hierbei als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite und arbeitet eng mit Unterstützungsnetzwerken zusammen. Die Entwicklung der Fallzahlen unterstreicht die weiterhin hohe Relevanz dieses Deliktsbereichs sowie die Notwendigkeit, präventive Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit Beratungs- und Hilfseinrichtungen konsequent fortzuführen und weiter auszubauen.
Mit 30: Diebstahlsdelikte
Mit 30,2 % stellen die Diebstahlsdelikte den größten Anteil an der Gesamtkriminalität im Landkreis dar. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 2.205 Fälle gezählt (203 weniger als 2024). Es konnten 695 Fälle aufgeklärt werden, was einer Quote von 31,5 % beträgt. Im Bereich des einfachen Diebstahls sind die Zahlen um 17 Fälle rückläufig (2024:1258). Ein deutlicher Rückgang um 186 Delikte ist bei den Fällen des besonders schweren Diebstahls zu verzeichnen. Dies entspricht 964 Fälle im Jahr 2025. Fallentwicklungen im Vergleich zu 2024 aus dem Bereich des besonders schweren Diebstahls:
• Diebstahl im besonders schweren Fall von Kraftwagen (12 Fälle, -9 Delikte); • Einbruchsdiebstahl an/aus Kraftfahrzeugen (85 Fälle, -22 Delikte); • Einbruchsdiebstahl in/aus Rohbauten/Baustellen (48 Fälle, -3 Delikte); • Einbruchsdiebstahl von/ aus Automaten (28 Fälle, -10 Delikt); • Einbruchsdiebstahl in/aus Boden- und Kellerräumen (91 Fälle, -59 Delikte); • Fahrraddiebstahl (93 Fälle, +34 Delikte)
Als besonders sensibler Bereich für die Betroffenen gilt der Wohnungseinbruchsdiebstahl. Nach einem Rückgang der Fallzahlen bis 2024 registrierte das Polizeirevier Mansfeld-Südharz im Jahr 2025 entgegen des allgemeinen Trends einen deutlichen Anstieg. Im Zuständigkeitsbereich wurden 88 Fälle erfasst, das sind 21 Fälle mehr als 2024. Bei diesen Fällen scheiterten die Täter 40-mal bei der Tatausführung und waren somit in 45,4% der Fälle grundsätzlich nicht erfolgreich. Umfangreiche kriminalpolizeiliche Ermittlungen führten im Laufe des Jahres 2025 dazu, dass drei Personen festgenommen werden konnten, die im Verdacht stehen, für eine Vielzahl von Wohnungs- und/oder Geschäftseinbrüchen im Landkreis und darüber hinaus verantwortlich zu sein. Diese werden sich demnächst vor einem Gericht verantworten müssen. Ein wirksames Mittel zur Verhinderung von Einbrüchen stellen nach wie vor mechanische Sicherheitsvorrichtungen dar. Die Polizeiliche Beratungsstelle bietet hierfür objektive, neutrale und gebührenfreie Beratungsangebote an. Unter anderem führen Mitarbeiter Schwachstellenanalysen bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie bei kommunalen, privaten und gewerblichen Objekten durch. Die Beratung umfasst den kompletten Einbruchsschutz und bietet sich zudem für die Planungsphase bei Neubauten an. Auch zum Schutz von Wertbehältnissen, Fahrzeugen und Fahrrädern beraten wir Sie gern. Die Beratungsstelle der Polizei im Landkreis Mansfeld-Südharz befindet sich seit dem Februar 2024 in Hettstedt, Schützenplatz 1. Termine können vereinbarte werden unter der E-Mail: beratungsstelle.prev-msh@polizei.sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter 03476/856-321.
Vermögens- und Fälschungsdelikte Nachdem bis zum Jahr 2023 bei dieser Deliktgruppe in der Gesamtbetrachtung überwiegend Anstiege registriert wurden, weist die PKS für das letzte Jahr insgesamt 1.066 Fälle aus (2024: 1.464, -27,2%). Ursächlich für den deutlichen Rückgang ist unter anderem eine Änderung der Erfassung in der Statistik. Bislang wurde als Inlandstat auch eine Straftat erfasst, bei der der Erfolg der Handlung zwar in Deutschland bzw. Mansfeld-Südharz eingetreten ist, aber der Handlungsort unbekannt war. Das klassische Beispiel ist der Warenbetrug über das Internet oder der telefonische Enkeltrick: Der Vermögensschaden tritt in Sachsen-Anhalt ein, ob der Täter in Deutschland oder im Ausland handelt, ist des Öfteren unbekannt. Diese Taten wurden bislang in der PKS als Inlandsstraftaten erfasst und werden nunmehr als Auslandsstraftaten erfasst. In diesem Bereich lag die Aufklärungsquote bei 60,7 % (647 Fälle). Der Anteil der Delikte an der Gesamtkriminalität betrug 14,6 %. Im Bereich des Waren- und Kreditbetrugs wurden 2025 insgesamt 248 Fälle erfasst (2024: -163). Ein Phänomenbereich ist an dieser Stelle der sogenannte Enkeltrick/Schockanrufe zu erwähnen. Meist ältere Menschen werden gezielt mit Tricks um ihr Vermögen gebracht. Im 2025 wurden im Landkreis 5 Fälle (2024: 12) erfasst. Davon sind 4 (2024: 10) im Versuch stecken geblieben. Es entstand ein Vermögensschaden von 70.000 Euro (2024: 32.753 Euro). Ein wesentlicher Bestandteil der polizeilichen Arbeit war im Berichtszeitraum eine umfangreiche Präventionskampagne mit Fokus auf ältere Menschen. Hierbei wurden gezielt Informationsschreiben an alle Seniorinnen und Senioren über 70 Jahre verteilt, in denen über typische Betrugsmaschen – insbesondere den sogenannten Enkeltrick sowie weitere Formen des Trickbetrugs – aufgeklärt wurde. Dabei wurde die Polizei von kommunalen Verantwortungsträgern und Zivilgesellschaft unterstützt. Gerade ältere Menschen stehen häufig im Fokus von Betrügern. Deshalb setzt die Polizei hier bewusst auf direkte Ansprache und Aufklärung. Die Polizei bewertet solche Maßnahmen als wichtigen Baustein im Kampf gegen Betrugsdelikte. Die Sensibilisierung potenzieller Opfer trägt maßgeblich dazu bei, Taten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Der subjektive Eindruck ist, dass die Kampagne Wirkung gezeigt hat. Informierte Bürgerinnen und Bürger sind der beste Schutz gegen Betrug.
Tatmittel „Internet“ Im Jahr 2025 wurde bei 701 Straftaten das Internet als Tatmittel genutzt. Von den 701 Straftaten fallen 241 Fälle in den Deliktsbereich des Betrugs, was 34,4 % der Straftaten im Internet ausmacht. Insgesamt wurden 124 Nötigungen oder Bedrohungen über das Internet erfasst. Insgesamt fallen 84 Fälle auf den Bereich Cybercrime (2024: 230). Die Aufklärung ist in diesem Bereich eine große Herausforderung an die Ermittlerinnen und Ermittler. Die Aufklärungsquote konnte auf 45,2 % gesteigert werden (2024: 18,7 %).
Sonstige Straftatbestände Unter den „Sonstigen Straftatbeständen“ werden in der PKS Deliktgruppen wie beispielsweise Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch oder die ehrverletzenden Delikte erfasst. Im Jahr 2025 wurden dazu 1.953 Fälle registriert. Dies stellt einen Rückgang um 31 Delikte zu 2024 dar. Der Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 26,8 %. Die Aufklärungsquote stieg von 56,1% im Jahr 2024 auf 57,1%.
Nachfolgend sollen ausgewählte Straftatbestände betrachtet werden:
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Bei diesem Delikt wurden im Jahr 2025 insgesamt 39 Fälle im Zuständigkeitsbereich gezählt. Das sind 8 Fälle mehr als im Vorjahr (+ 25,8 %).
Sachbeschädigung durch Graffiti / Vandalismus Im Jahr 2025 erfasste das Polizeirevier Mansfeld-Südharz 951 Sachbeschädigungen. Das sind 120 Fälle mehr als 2024. Ein Schwerpunkt bildet hierbei weiterhin die Sachbeschädigung durch Graffiti. Insgesamt 43 Fälle mehr wurden angezeigt (2025: 160 Fälle, 2024:117 Fälle). Bei den Sachbeschädigungen insgesamt lag die Aufklärungsquote bei 29,3 %.
Rauschgiftdelikte
In diesem Bereich liegt die Zahl der erfassten Fälle bei 189. Dies bedeutet einen Rückgang um -49,3% zum Vorjahr. Dieser Rückgang könnte mit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes zum 1. April 2024 und der damit verbundenen Teillegalisierung des Cannabis zu erklären sein. Die Aufklärungsquote lag bei 85,2 %. Die allgemeinen Verstöße gegen das BtMG, die sogenannten „Konsumentendelikte“, bildeten mit 118 erfassten Straftaten auch im Jahr 2025 in diesem Deliktsbereich den größten Anteil. In 33 Fällen wurde wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel ermittelt, wovon 28 Taten (84,8 %) aufgeklärt werden konnten.
Im Anhang erhalten Sie statistische Darstellungen zur Bilanz des Polizeireviers Mansfeld-Südharz. Diese dürfen im Rahmen der Berichterstattung verwendet werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Mansfeld-Südharz. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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