Polizeieinsatz Landsberg am Lech, 26.02.2026: Laserblendung ist kein Kavaliersdelikt! - Freiheitsstrafe auf Bewährung

Laut Informationen des Polizeipräsidiums Bereitschaftspolizei hat sich ein Fall in Landsberg am Lech und München ereignet. Was ist heute am Donnerstag, dem 26.02.2026 vorgefallen?

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Die Polizei Bayern informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Bayern informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Daniel Vogl

Für die Regionen Landsberg am Lech und München hat die Polizei eine aktuelle Meldung herausgegeben. In dieser heißt es:

Der Vorfall ereignete sich bereits im Mai 2024 zur Nachtzeit. Eine Besatzung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern befand sich mit ihrem Polizeihubschrauber „Edelweiß 7“ zur Unterstützung der Suchmaßnahmen nach einer vermissten Person in Landsberg am Lech in der Luft. Nach Ausdehnung des Suchgebietes auf Kaufering konnte der Vermisste durch Bodenkräfte aufgefunden werden. Fast gleichzeitig wurde die Besatzung in diesem Bereich von einem zunächst unbekannten Täter mit einem Laser geblendet. Die Wohnung des Tatverdächtigen konnte durch die Crew schnell lokalisiert und Streifen herangeführt werden. In der Wohnung des Tatverdächtigen wurde ein Laser aufgefunden. Nach dem Rückflug und der Landung am Flughafen München musste sich ein Besatzungsmitglied auf Grund gesundheitlicher Beschwerden in Folge der Laserblendung in ein Münchner Klinikum begeben.

Mitte Februar kam es nun beim Amtsgericht Landsberg am Lech zur Gerichtsverhandlung. Der zuständige Richter verurteilte den Angeklagten wegen eines „Gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr“ und einer „Versuchten gefährlichen Körperverletzung“ zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 1.500,-- Euro für einen gemeinnützigen Zweck.

Die Polizeihubschrauberstaffel Bayern weist darauf hin, dass eine Laserblendung kein Kavaliersdelikt ist und der „Gefährliche Eingriff in den Luftverkehr“ mit einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft werden kann. Eine Laserblendung in der Luftfahrt kann durchaus zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Crews und damit zum Kontrollverlust, im schlimmsten Fall zum Absturz eines Luftfahrzeuges, führen.

Des Weiteren kann es passieren, dass der Einsatz nach einer Laserblendung der Besatzung eines Polizeihubschraubers ab- oder unterbrochen werden muss. Dies könnte wiederum schwerwiegende gesundheitliche Folgen für beispielsweise vermisste Personen nach sich ziehen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidiums Bereitschaftspolizei. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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