Polizeifahndung Düsseldorf, 12.01.26: Fünf Reisende, fünf Haftbefehle - Fahndungserfolg der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf
Die Polizei informiert über eine aktuelle Verkehrskontrolle in Düsseldorf. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am vergangenen Wochenende (09.-10.01.2026) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen.
Zu Beginn wurde am Freitagnachmittag im Rahmen der Einreise eines Fluges aus Ankara/Türkei ein 32-jähriger Deutscher kontrolliert. Hier stellten die Beamten fest, dass der Mann im November des vergangenen Jahres durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Körperverletzung zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Demnach wurde er im Oktober 2025 rechtskräftig verurteilt.Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 45 Tagen jedoch abwenden und seinen Heimweg fortsetzen.
Freitagabend stellten die Bundespolizisten einen 35-jährigen Niederländer fest, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Cukurova/Türkei vorstellte. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Münster im Dezember des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Oktober 2024 Verurteilten erlassen.Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von neun Tagen konnte der in den Niederlanden lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort beglich. Im Anschluss setzte er seine Reise fort.
Samstagmorgen wurde ein Litauer festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Der 38-Jährige wurde in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) gesucht. Diese hatte bereits im März 2022 einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung ausgestellt.Der ebenfalls in den Niederlanden lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro jedoch nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 80 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher durch die Bundespolizei den zuständigen Justizbehörden überstellt.
Samstagvormittag wurde im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak ein 20-jähriger Iraker durch die Bundespolizei festgestellt. Hier stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein (Bayern) im Dezember 2024 einen Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise gegen den im August 2024 Verurteilten erlassen hatte.Die Geldstrafe in Höhe von 580 Euro konnte der Mann vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 29 Tagen abwenden.
Zuletzt kontrollierten die Beamten am Samstagnachmittag einen 36-jährigen Deutschen, der beabsichtigte, nach Hurghada/Ägypten zu fliegen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Hagen im Dezember 2025 einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Cannabis erlassen hatte. Der Hauptverhandlung blieb er unentschuldigt fern.Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der Hagener an die Justizbehörden überstellt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 12.01.2026 gegen 09:06 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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