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Infos zum Bahnverkehr Bielefeld: Defektes Stellwerk zwischen Halle (Westf) und Steinhagen (Westf)

Probleme im Stellwerk beeinträchtigen den Bahnverkehr im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte

Ausfälle in Stellwerken sind immer wieder eine Quelle für Verspätungen und Probleme im Bahnverkehr. So auch ab dem 22.05.2024 bei Bielefeld. Das geht aus einer Meldung des VRR hervor. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in Bielefeld im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Defektes Stellwerk zwischen Halle (Westf) und Steinhagen (Westf).

TypDatumUhrzeit
Beginn:22.05.202401.00 Uhr
Ende:24.05.2024,01.30 Uhr
Letzte Aktualisierung:24.05.202406.06 Uhr

Defektes Stellwerk zwischen Halle (Westf) und Steinhagen (Westf): Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Ein defektes Stellwerk zwischen Halle (Westf) und Steinhagen (Westf) beeinträchtigt den Zugverkehr. Die Züge fahren in dem betroffenen Streckenabschnitt langsamer. In der Folge kommt es jetzt zu Verspätungen und Teilausfällen. Die Züge des Zwischentaktes mit der Relation Bielefeld Hbf - Halle (Westf) fallen bis auf Weiteres aus. Bitte nutzen Sie alternativ die Züge des Haupttaktes mit der Relation Bielefeld Hbf - Osnabrück Hbf. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor der Abfahrt des Zuges."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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